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Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Zuständige oberste Bundesbehörde für die Aufgaben der Haushalts- und Steuerpolitik des Bundes. Sie regelt die finanziellen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie zur Europäischen Union (EU). Der Bundesminister der Finanzen ist darüber hinaus für die Währungs-, Geld- und Kreditpolitik zuständig HZentralbankrat). Er steht als Fachminister an der Spitze der Bundesfinanzbehörden, setzt die Einkommen- und Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuern fest, reguliert Zölle, Finanzmonopole und Abgaben im Rahmen der EU. Das Ministerium führt ferner die Oberaufsicht über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Deutsche Pfandbriefanstalt (DePfa-Bank), die Deutsche Genossenschaftsbank (DG-Bank) und weitere Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Nachgeordnete Oberbehörden sind:
Bundesschuldenverwaltung
Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
Bundesamt für Finanzen
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
Bundesaufsichtsamt
für das Versicherungswesen Nachgeordnete Mittelbehörden sind:
Oberfinanzdirektionen
Nachgeordnete örtliche Behörden sind:
Hauptzollämter
Zollfahndungsämter
Bundesvermögensämter
Bundesforstämter

 

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