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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Zuständige oberste Bundesbehörde für die
Aufgabe
n der Haushalts- und
Steuerpolitik
des Bundes. Sie regelt die finanziellen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und
Gemeinden
sowie zur
Europäischen Union
(
EU
). Der Bundesminister der
Finanzen
ist darüber hinaus für die Währungs-,
Geld
- und
Kreditpolitik
zuständig HZentralbankrat). Er steht als
Fachminister
an der
Spitze
der Bundesfinanzbehörden, setzt die
Einkommen
- und
Verbrauchsteuern
einschließlich der
Einfuhrumsatzsteuern
fest, reguliert
Zölle
, Finanzmonopole und
Abgaben
im Rahmen der
EU
. Das Ministerium führt ferner die Oberaufsicht über die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
, die
Deutsche Pfandbriefanstalt (DePfa-Bank)
, die
Deutsche Genossenschaftsbank
(DG-
Bank
) und weitere
Körperschaft
en und
Anstalt
en des
öffentlichen Recht
s.
Nachgeordnete Oberbehörden sind:
Bundesschuldenverwaltung
Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
Bundesamt für Finanzen
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
Bundesaufsichtsamt
für das
Versicherungswesen
Nachgeordnete Mittelbehörden sind:
Oberfinanzdirektionen
Nachgeordnete örtliche
Behörde
n sind:
Hauptzollämter
Zollfahndungsämter
Bundesvermögensämter
Bundesforstämter
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Bundeskartellamt (BKartA)
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML)
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