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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BUM)

1986 errichtete oberste Bundesbehörde (Umweltministerium), deren Zuständigkeitsbereich vor allem aus dem Bundesministerium des Inneren hervorgegangen ist. Umweltpolitisch relevante Entscheidungen werden allerdings auch in anderen Ministerien (Landwirtschaft, Soziales, Gesundheit usw.) getroffen. Auf der Ebene der Bundesländer existieren ebenfalls einschlägig tätige Landesbehörden. Ihnen obliegt die Zuständigkeit für die Durchführung umweltpolitischer Gesetze.

 

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