A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Bundesobligationen
Schuldverschreibung
des Bundes mit einer
Laufzeit
von fünf Jahren. Diese
Titel
werden im Rahmen einer
Daueremission
als
Wertrechtsanleihe
n
emittiert
. Der
Verkauf
erfolgt über
Kreditinstitute
, wobei die jeweiligen
Serie
n der jeweils
herrschende
n
Marktlage
(
Zinsniveau
) angepaßt werden. Bundesobligationen sind zum
amtlichen
Börsenhandel
zugelassen. Die
gesamtfällig
en
Titel
haben
einen
Nennwert
von 100 DM, die
Zinszahlung
en
erfolg
en jährlich, können vor
Börseneinführung
nur von
natürlichen Person
en sowie gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen
Einrichtung
en, nach
Börseneinführung
von jedermann erworben werden. Bundesobligationen sind
mündelsicher
,
lombard
-,
deckungsstock
- und pensionsfähig.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Bundesobligation (Bundesanleihe)
Bundespostanleihen
Weitere Begriffe :
Zusatzauftrag
Zusatzleistungen
Repudiation
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum