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Bundessozialgericht

ist das oberste Gericht der Sozialgerichtsbarkeit mit Sitz in Kassel. Es entscheidet als oberste Instanz in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der übrigen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit, auch in Sachen Kindergeld, Kriegsopferversorgung und bei Streitigkeiten über die Lohnfortzahlung (Lohn).

 

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