Der 1951 in Köln gegründete Bundesverband deutscher Banken ist die Interessenvertretung der deutschen Privatbanken. Mittlerweile hat der Verband seinen Sitz in Berlin. Neben den etwa 280 privaten Banken gehören auch die Verbände der Hypothekenbanken und der Schiffsbanken dem BdB an. Der Verband informiert seine Mitglieder über alle die Banken betreffenden nationalen und internationalen Vorgänge, etwa im Bereich der Gesetzgebung. Er ist Ansprechpartner der Politik in allen Fragen der Kreditwirtschaft und leistet Öffentlichkeitsarbeit, indem er in Publikationen und auf Foren über die Arbeit der Privatbanken informiert. Der BdB ist der erste Verband der deutschen Kreditwirtschaft, der einen Ombudsmann berufen hat. Dieser Ombudsmann ist von den Banken und ihrem Bundesverband unabhängig und prüft Beschwerden von Privatkunden. Ziel seiner Arbeit ist die schnelle und unbürokratische Klärung des Beschwerdefalles. Das Klärungsverfahren ist für den Kunden kostenlos. Außerdem ist der Bundesverband deutscher BankenTräger eines Einlagensicherungsfonds (Einlagensicherung). Kunden der privaten Banken, die Mitglied beim BdB sind, genießen vollen Einlagenschutz. Als Verbandstochter fungiert die Entschädigungseinrichtung deutscher BankenGmbH als gesetzliche Entschädigungseinrichtung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz.