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Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
Siehe auch:
Spitzenverband
der
Arbeitgeberverbände
.
Spitzenorganisation der
Arbeitgeber
mit
Sitz
in Köln. Die
BDA
verfolgt die
Wahrnehmung
gemeinschaftlicher sozialpolitischer Fragen, sofern sie für die vertretenen
Wirtschaftszweige
übergreifend oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Der
BDA
ist nicht tariffähig, die tarifpolitische
Selbständigkeit
seiner
Mitglieder
bleibt somit gewahrt. Die Interessenvertretung für seine
Mitglieder
nimmt der
Bundesverband der Deutschen Industrie
e. V. (
BDI
) wahr.
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