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Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände

BDA

Die B. mit Sitz in 5000 Köln 51, GustavHeinemannUfer 42, ist der Spitzenverband der Arbeitgeberverbände und vereinigt auf Bundesebene insgesamt 47 Fachspitzenverbände (z. B. Landesvereinigung BadenWürttembergischer Arbeitgeberverbände). Aufgabe der B. ist die Wahrung solcher gemeinschaftlicher sozialpolitischer Belange, »die über den Bereich eines Landes oder den Bereich eines Wirtschaftszweiges hinausgehen und die von Grundsätzlicher Bedeutung sind«. Organe der B. sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, das Präsidium und die Geschäftsführung. Die Mitgliederversammlung als oberstes Organ faßt die für die Verbandstätigkeit erforderlichen Grund legenden Beschlüsse. Dei Vorstand ist für alle Angelegenheiter zuständig, soweit sie nicht durcl zwingende gesetzliche Vorschrift« oder durch Bestimmungen der Sat zung anderen Organen vorbehaltei sind. Das Präsidium leitet die Tätigkeit der B. im Rahmen der Richtlinien des Vorstandes, und der Geschäftsführung obliegt die Erledigung der laufenden Geschäfte.

 

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