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Buyback-Geschäft

[s.a. Lizenzpolitik] Buyback (Rückkaufgeschäft) ist ein Kompensationsgeschäft, bei dem ein Anlagenlieferant mit Waren bezahlt wird, die auf der gelieferten Anlage erzeugt wurden. Damit weist diese Art von Geschäften Ähnlichkeiten zur Projektfinanzienmg auf (vgl. Isselstein/Schaum, 1998, S. 196).

 

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