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Call Option

(1) Bezeichnung für eine Kaufoption ( Optionsgeschäft).
(2) Bezeichnet außerdem den Fall, daß dem Emittenten einer(s) Schuldverschreibung, Genußscheins, unter bestimmten Bedingungen ein vorzeitiges Kündigungsrecht eingeräumt wird ( Callable Bond).
(3) Berechtigung eines Optionsscheinemittenten zur vorzeitigen Kündigung (jederzeit oder nur zu bestimmten Zeitpunkten bei definierten Nebenbedingungen). Optionsscheine, die mit derartigen Bedingungen ausgestattet sind, werden als Callable Warrants bezeichnet.
(4) Berechtigung eines oder beider Swap-Partner ( Swap) eine Swapvereinbarung vorzeitig zu kündigen oder die vereinbarte Laufzeit eines Swap zu verkürzen Callable Swap.

Compound Option

 

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