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Carnet-ATA

ATA: Admission Temporaire, Temporary Admission
dient als ein internationales Zollpapier der Erleichterung der Zollformalitäten bei der Einfuhr zur vorübergehenden Verwendung von bestimmten Warengruppen in einem Vertragsstaat und bei der Wiedereinfuhr in den Ausstellungsstaat des Übereinkommens. Die vorübergehende Verwendung kann dabei sowohl innerhalb wie auch außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft stattfinden. Das Carnet-ATA kann auch als Versandpapier im Versandverfahren verwendet werden. Zu den Waren, für die ein Carnet-ATA ausgestellt werden darf, gehören zum Beispiel Berufsausrüstungen, Waren, die auf Ausstellungen, Messen usw. ausgestellt oder verwendet werden sollen, sowie Warenmuster. Nach dem internationalen Zollübereinkommen über das Carnet-ATA bürgen die nationalen Spitzenverbände der Handelskammern der Vertragsstaaten für die Wiedereinfuhr bzw. nachträgliche Verzollung der betreffenden Waren. In der Bundesrepublik Deutschland ist dies der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) in Bonn.
In den Fällen, in denen die vorübergehende Verwendung außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft erfolgen soll, wird in der Bundesrepublik Deutschland das Carnet-ATA gegen Entrichtung einer Gebühr von den Industrie- und Handelskammern mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Zur Abdeckung des mit der Ausstellung verbundenen Risikos des DIHT muß der Camet-Antragsteller in der Regel eine Kautionsversicherung abschließen.

 

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