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Carnet-ATA
ATA: Admission Temporaire, Temporary Admission
dient als ein internationales Zollpapier der Erleichterung der Zollformalitäten bei der
Einfuhr
zur vorübergehenden
Verwendung
von bestimmten
Warengruppen
in einem Vertragsstaat und bei der Wiedereinfuhr in den Ausstellungsstaat des Übereinkommens. Die vorübergehende
Verwendung
kann dabei sowohl innerhalb wie auch außerhalb des
Zollgebiet
s der Gemeinschaft stattfinden. Das
Carnet
-ATA kann auch als
Versandpapier
im Versandverfahren verwendet werden. Zu den
Waren
, für die ein
Carnet
-ATA ausgestellt werden darf, gehören zum Beispiel Berufsausrüstungen,
Waren
, die auf
Ausstellung
en,
Messen
usw. ausgestellt oder verwendet werden
soll
en, sowie Warenmuster. Nach dem internationalen Zollübereinkommen über das
Carnet
-ATA
bürge
n die nationalen Spitzenverbände der
Handelskammer
n der Vertragsstaaten für die Wiedereinfuhr bzw.
nachträglich
e
Verzollung
der betreffenden
Waren
. In der
Bundesrepublik Deutschland
ist dies der Deutsche
Industrie
- und
Handelstag
(
DIHT
) in Bonn.
In den Fällen, in denen die vorübergehende
Verwendung
außerhalb des
Zollgebiet
s der Gemeinschaft
erfolg
en
soll
, wird in der
Bundesrepublik Deutschland
das
Carnet
-ATA gegen Entrichtung einer
Gebühr
von den
Industrie- und Handelskammern
mit einer
Gültigkeitsdauer
von einem Jahr ausgestellt. Zur Abdeckung des mit der
Ausstellung
verbundene
n
Risiko
s des
DIHT
muß der Camet-Antragsteller in der Regel eine
Kautionsversicherung
abschließen.
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