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Carnet-TIR
TIR: Transport international routier
Internationaler Zollpassierschein auf der Grundlage des Zollübereinkommens über den grenzüberschreitenden Warentransport von 1975 (TIR-Übereinkom-men). Es ist von allen europäischen und einigen außereuropäischen Staaten unterzeichnet worden. Das Carnet-TIR wird von der ~ International Road Transport Union (IRU) ausgestellt und jeweils von dessen nationalen Verbänden ausgegeben. Es wird im Warenverkehr mit Drittländern benutzt, um einen reibungslosen Transport von der Abgangszollstelle im Exportland bis zur Bestimmungszollstelle im Importland zu ermöglichen. Voraussetzung für die Anwendung des TIR-Verfahrens sind zollsicher hergerichtete Fahrzeuge und Behälter, die zur Beförderung von Waren unter Zollverschluß zugelassen sind, sowie die Stellung einer Bankbürgschaft. In Deutschland wird das Carnet-TIR durch den Bundesverband des Deutschen Güterfernferkehrs e. V. (BDGF) ausgegeben. Mit ihm werden die zu befördernden Waren, nicht aber die Fahrzeuge zollrechtlich abgefertigt. Die Fahrzeuge müssen an Vorder- und Rückseite eine TIR-Tafel mitführen. Beginnt und endet eine Beförderung innerhalb der Gemeinschaft, so darf das Carnet-TIR nicht verwendet werden. Als Ausnahme gilt, wenn der Transport über ein Drittland führt, das nicht in das gemeinschaftliche Versandverfahren (gVV) einbezogen ist.
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