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Commercial Interest Reference Rates (CIRRs)
Kommerzielle
Referenzzinssätze
sind die Mindestzinssätze zu denen
ECA
-gedeckte
Finanzierungen
(
ECA
bedeutet
Export Credit Agency
) zur
Exportfinanzierung
gewährt werden dürfen. Sie werden von den Unterzeichnerländern der
OECD-Konsensusregeln
festgelegt, wobei im
Normalfall
die
Rendite
n einer Regierungsanleihe mit fünfjähriger
Laufzeit
im jeweiligen Mitgliedsland zuzüglich einer
Marge
von 1 %
p.a
. zugrunde gelegt werden, sofern die Mitgliedsländer der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OECD
nichts anderes vereinbaren. Die CIRRs für die entsprechende
Währung
sind von den Mitgliedsländern einmal monatlich dem
OECD
-
Sekretariat
mitzuteilen und werden von diesem monatlich - mit jeweils einmonatiger
Gültigkeitsdauer
- veröffentlicht. Als
Mindestzinssatz
ist der CIRR anzuwenden, der bei Kreditvertragsabschluß gilt. Wird vor Kreditvertragsabschluß eine
Zinsbindungsfrist
(maximal drei Monate) festgelegt, ist der jeweilige CIRR-
Satz
um eine
Marge
von 0,2%
p.a
. zu erhöhen.
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