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Confirmed Credit
Bestätigtes Akkreditiv
Unwiderrufliches
Dokumenten-Akkreditiv
, dem eine zweite
Bank
(bestätigende
Bank
) aufgrund eines
Auftrag
s oder einer
Ermächtigung
der eröffnenden
Bank
ihre eigene feststehende
Verpflichtung
zusätzlich zu derjenigen der eröffnenden
Bank
hinzugefügt hat. Der
Begünstigte
hat somit (zum Beispiel bei erhöhtem
Länderrisiko
) Zahlungsansprüche gegen die eröffnende und die bestätigende
Bank
. Er muß dies allerdings zuvor
vertraglich
vereinbaren und dafür Sorge tragen, daß das
Akkreditiv
einen Bestätigungsauftrag enthält. Ein
unbestätigtes Akkreditiv
liegt dagegen vor, wenn ein anderes
Kreditinstitut
das
Akkreditiv
dem
Begünstigte
n ohne eigene
Leistungsverpflichtung
anzeigt. Sie übernimmt lediglich von der eröffnenden
Bank
den
Auftrag
, dem
Begünstigte
n (ohne eigene
Zahlungsverpflichtung
) das
Akkreditiv
zu avisieren.
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