Londoner Handelshäuser, deren Tätigkeit darauf gerichtet ist, in bestehende Export-und Importverträge ihrer inländischen Kunden einzutreten, um Kreditrisiken sowie wirtschaftliche und politische Risiken zu übernehmen. Der Vermerk «Payment through the London Confirming House...» und eine entsprechende Bestätigung (Confirmation) des betreffenden Londoner Confirming House besagt dann, daß die aus der rechtlichen und wirtschaftlichen Situation des ausländischen Geschäfts-Partners folgenden Risiken auf das entsprechende Confirming House übergegangen sind.