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Controller

Controller ist der amerikanische Ausdruck für die Person, der im Unternehmen die Verantwortung für das Controlling obliegt.

Der Controller ist im Regelfall Mitglied der ersten oder zweiten Führungsebene. Seine Zuständigkeit liegt im Bereich der Planung, Lenkung und Überwachung, geht also über bloße Kontrollaufgaben hinaus.

Problem:
Es muß entschieden werden, ob der Controller über Entscheidungskompetenz verfügt oder nur beratende Funktion hat.

Der Liniencontroller ist in die betrieblichen Instanzen eingegliedert (beispielsweise in die Unternehmungsleitung, in das Funktionscontrolling oder ins Finanz- und Rechnungswesen) und hat Weisungsbefugnis.

Der Stabscontroller erarbeitet Vorschläge zur Planung und Kontrolle, Steuerung und Information des Betriebs und berät die Geschäftsleitung und die Fachabteilungen.

Ferner muß entschieden werden, ob die Controller-Position nur zentral oder auch dezentral zu gestalten ist. Werden alle Controlling-Aufgaben von einer einzigen Stelle wahrgenommen, so spricht man vom Zentral-Controller.

In Großunternehmungen kann es sinnvoll sein, Teile der Controlling-Aufgaben dezentral anzusiedeln, so daß unterschiedliche Controller-Stellen entstehen:

(1) Funktions-Controller:
Er ist für eine bestimmte betriebliche Funktion (Beschaffung, Fertitigung, Absatz, Finanzen, Forschung und Entwicklung) zuständig, vereinzelt auch für Querschnittsfunktionen (Personal, Anlagen, Logistik).

(2) Divisions-Controller:
Er ist für einen unternehmerischen Teilbereich, eine Sparte, verantwortlich.

(3) Projekt-Controller:
Er betreut ein bestimmtes Großprojekt.

(4) Regional-Controller:
Er kümmert sich um einen bestimmten geographischen Bereich (z. B. Ausland).

Instanz im Finanzmanagement größerer Unternehmen. Sie ist i. d. R. dem Aufgabenbereich des Finanzvorstands zugeordnet. Controller und Treasurer sind in amerikanischen Unternehmen i. d. R. dem Finanzvorstand unterstellt.
Die Aufgabenstellung des Controllers, der in erster Linie für das Rechnungswesen der Unternehmung zuständig ist, ist von derjenigen des Treasurers abzugrenzen, wobei eine eindeutige Trennung beider Funktionsbereiche in der Praxis bislang nicht gelungen ist.

Die Funktion des Controllers ist aus seiner Rechnungsverantwortung zu sehen. Danach unterstehen ihm i. d. R. die Finanzbuchhaltung und das Rechnungswesen. Er hat dafür zu sorgen, daß dem Finanzvorstand und dem Treasurer fristgerecht die notwendigen Informationen zur aktuellen Liquiditätslage, kurz-, mittel- und langfristigen Finanzplanung sowie zur Kapitalbindungsplanung vorliegen. Außerdem obliegt ihm die Kontrollfunktion zu Planungsabweichungen einschließlich der Ursachenanalyse sowie die Revisionsfunktion.

Die Funktion des Controllers ist bei kleineren Unternehmen i. d. R. durch zusätzliche Aufgabenbereiche angereichert (Verwaltung, EDV). Sie kann bei sehr großen Unternehmen auch auf eine reine Stabsfunktion reduziert werden.


ist der amerikanische Ausdruck für den Verantwortlichen für die Planung, Lenkung und Kontrolle des Unternehmungsgeschehens. Control bedeutet dabei nicht allein kontrollieren, sondern lenken, beherrschen, in der Hand haben. Der Controller hat dabei die Funktion eines Lotsen bzw. eines Navigators zum Ziel »Gewinn«. Der Controller ist jedoch nicht verantwortlich für die Gewinnerzielung, sondern dafür, daß ein entsprechender Apparat vorhanden ist, um das Ziel »Gewinn« zu überwachen und zu steuern. Der Controller ist mehr ein wirtschaftlicher Ratgeber des Managements. Seine Aufgabe besteht in der fachlichen Interpretation der Zahlen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge. Auf diese Weise leistet er gleichzeitig einen wesentlichen Beitrag zur Realisierung einer Führung durch Ziele (Management by objectives). Das Controller Institute of America (CIA), später in Financial Executiv Institute (FEI) umbenannt, veröffentlichte einige Aufgabenkataloge, in denen die wesentlichen Aufgaben des Controllers aufgeführt werden. Peemöller nennt folgende Tätigkeitsbereiche: 1. Planung: Diese Funktion umfaßt die Aufstellung von Unternehmensplänen als integrierten Teil des Managements zur Lenkung und Kontrolle des Geschäftsablaufs. Dazu gehört die Abstimmung und die Koordination zwischen den einzelnen Teilbereichen und die Entwicklung von Teilplänen aus dem Gesamtplan. Die Planung umfaßt Gewinnpläne, Programme für Kapitalinvestitionen und Finanzierungen, Absatzpläne, Fertigungspläne, Gemeinkostenbudgets und Kostenstandards. 2. Berichterstattung und Interpretation: Im Rahmen dieses Tätigkeitsbereichs erfolgt der Vergleich zwischen den Ausführungen auf der einen Seite und den Plänen als Sollgröße auf der anderen Seite. Die Abweichungen werden für die einzelnen Verantwortungsbereiche aufgezeigt, den Ursachen nachgegangen und die Interpretation der Resultate in allen Bereichen des Managements zur Verfügung gestellt. 3. Beratung: Alle Teile des Managements sollen hinsichtlich der Richtlinien und Ausführungen beraten werden, für die sie verantwortlich sind. Dies bezieht sich einmal auf mögliche Maßnahmen für die Erreichung der gesetzten Ziele und zum anderen auf die Wirksamkeit der Richtlinien und Anordnungen, die von der Unternehmensführung erlassen wurden. 4. Steuerangelegenheiten: Der Controller hat Richtlinien und Verfahren für die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten zu entwickeln und deren Einhaltung zu überwachen. 5. Berichterstattung an staatliche Stellen: Bei der Abfassung von Berichten, die an staatliche Stellen gehen, hat sich die Controlling-Abteilung einzuschalten und für eine Koordination und Kontrolle zu sorgen. 6. Sicherung des Vermögens: In diesem Bereich gilt es, Kontrollen und Prüfungen durchzuführen, um die Sicherung des Vermögens zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Überwachung des gesamten Versicherungsschutzes eines Unternehmens. 7. Volkswirtschaftliche Untersuchungen: Die Controller-Abteilung sollte ständig Untersuchungen der wirtschaftlichen und sozialen Kräfte und Einflüsse staatlicher Stellen und der Volkswirtschaft insgesamt durchführen und deren mögliche Auswirkungen auf das Unternehmen analysieren und beurteilen. Als Kernaufgaben dieses Aufgabenkatalogs zählen die ersten drei genannten Funktionen, nämlich die Aufgaben der Planung, der Kontrolle und der Korrekturmaßnahmen. Diese Funktionen sind als die Grundfunktionen anzusehen. Die Controller-Aufgaben sind von den Aufgaben des Treasurers abzugrenzen. Während die Aufgabe des Controllers in der Gewinnsteuerung besteht, ist die Hauptaufgabe des Treasurers in der Erhaltung der Liquidität des Unternehmens zu sehen. Diese hat er durch Planung und Disposition der Finanzmittel zu erfüllen. Im einzelnen werden hier folgende Aufgabenbereiche von dem Financial Executive Institute genannt: 1. Kapitalbeschaffung, d.h. die Entwicklung von Kapitalbeschaffungsprogrammen und deren Durchführung einschließlich der Verhandlungen mit den Kapitalgebern. 2. Kurzfristige Finanzierung, d.h. die Erschließung und Erhaltung der Finanzquellen für den laufenden kurzfristigen Kreditbedarf des Unternehmens. 3. Die Disposition der Kapitalanlagen. 4. Die Überwachung der Kreditgewährung für die Kunden und die Überwachung der fälligen Forderungen. 5. Die Sicherstellung des Versicherungsschutzes des Unternehmens. (Allerdings auch häufig als Funktion für den Controller betrachtet). (Vgl. Peemöller). Im Gegensatz zu dieser üblichen amerikanischen Aufgabenabgrenzung wird im deutschen Sprachraum für den Controller folgende Aufgabenabgrenzung vorgeschlagen (Controllerakademie von Deyhle): 1. Internes Rechnungswesen: Managementerfolgsrechnung, Kostenstellenbudget und Kosten-Soll-Istvergleiche, Kalkulation der Erzeugnisse und Aufträge. 2. Planungsdienst: Betreuung der gesamten Unternehmensplanung, sowohl der strategischen wie der operativen Planung, die Betreuung der kurzfristigen und der langfristigen Planung. 3. Elektronisches Informations- und Rechenzentrum: Organisation und Systemanalyse, dezentrale Datenerfassung, Systemrevision. 4. Investitions- und Wirtschaftlichkeitsrechnungen sowie betriebswirtschaftliche Sonderuntersuchungen: z.B. Verfahrenswahlfragen, Probleme Eigenfertigung und Fremdbezug usw. ... Im Unterschied dazu hat der Treasurer folgende Aufgabenkomplexe: Finanzabteilung mit Gelddispositionen, Bilanzabteilung mit Handels-und Steuerbilanz, Finanzbuchhaltung, Betreuung der Steuern, Berichterstattung gemäß gesetzlicher Rechenschaftslegungspflicht, Partnerfunktion bei der Wirtschaftsprüfung, Ausübung des Amts eines Gegenprüfers im Falle der steuerlichen Betriebsprüfung, Konsolidierung der Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften. Dem Treasurer unterstehen somit die Aufgabenbereiche der Finanzen, Bilanzen und Steuern. Welche Aufgaben nun dem Controller und dem Treasurer übertragen werden, hängt auch von der Unternehmensgröße ab. In mittleren und kleineren Firmen wird der Leiter des Finanz- und Rechnungswesens sowohl die Controllerfunktionen als auch die Treasurerfunktionen übernehmen. Um so größer und arbeitsteiliger eine Unternehmung ist, desto mehr muß eine klare Trennung zwischen Controller und Treasurer erfolgen.

Der Controller hat nicht nur kontrollierende, sondern auch planende und steuernde Aufgaben in den einzelnen betrieblichen Bereichen zu erfüllen, wobei eine entsprechende Erfassung, Verarbeitung und Bereitstellung von Informationen notwendig ist. Damit der Controller seine umfassenden Funktionen auch wahrnehmen kann, muß er in der Hierarchie der Unternehmung richtig eingegliedert werden. Hinsichtlich der hierarchischen Eingliederung des Controllers ergeben sich zwei generelle Einordnungsmöglichkeiten. Er kann erstens Mitglied der Unternehmungsführung sein oder aber zweitens einem Mitglied der Unternehmungsführung direkt unterstellt sein. Im letzteren Fall muß sichergestellt werden, daß der Controller die Möglichkeit hat, an allen wichtigen Unternehmungsentscheidungen mitzuwirken.

Aus den USA übernommene, bei deutschen Unternehmen teils offiziell, teils nur im Sprachgebrauch verwandte Funktions und Stellenbezeichnung derjenigen Person, der innerhalb eines Unternehmens die Leitung des Controlling übertragen ist (»CompanyController«, in der Regel erste oder zweite Führungsebene). Bei Groß Unternehmen wird Bezeichnung daneben auch für ande re ControllingFührungskräfte ge braucht (»SubController« für » Sparten, Funktionsbereiche oder Projekte).

(Comptroller) Aufgabenträger oder Leiter der Organisationseinheit Controllingabteilung, der die Controllingaufgaben wahrnimmt. In der Praxis werden manchmal auch andere Bezeichnungen gewählt (z.B. Administrator, Leiter Betriebswirtschaft u.ä.). Controller gibt es, vor allem im angelsächsischen Raum, nicht nur in Privatunternehmen, sondern, auf Grund gesetzlicher Bestimmungen, auch in der öffentlichen Verwaltung.   Literatur: Horvätb, P., Aufgaben und Stellung des Controllers, in: BFuP, 30. Jg. (1978), S. 129ff.  

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