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Corporate Governance
Als Corporate Governance wird das System der Leitung und Überwachung von vor allem börsennotierten Unternehmen bezeichnet. Sie beschreibt, welche Befugnisse die Unternehmensleiter haben, inwiefern sie überwacht werden und inwiefern Strukturen bestehen, aufgrund deren bestimmte Interessengruppen auf die Unternehmensleitung Einfluss nehmen können (Principal gent Theorie). Dabei geht es um die Machtverteilung im Unternehmen zwischen den unterschiedlichen Stakeholdern (vor allem: Unternehmensleitern, Mehrheitsgesellschaftern, Minderheitsgesellschaftern, Arbeitnehmern, Kunden, Lieferanten/Kreditgebern, dem Staat/Fiskus und der Öffentlichkeit; siehe auch Stakeholder nsatz). Während im angelsächsischen Raum den Mehrheitsgesellschaftern eine herausgehobene Stellung gegenüber der Unternehmensleitung und allen anderen Stakeholdern gewährt wird, nehmen andere Staaten andere Abwägungen der verschiedenen Interessengruppen vor. So will z. B. das deutsche Mitbestimmungsgesetz (3 Mitbestimmung) eine gewisse Parität zwischen den Aktionärs und den Arbeitnehmervertreter n im Aufsichtsrat erreichen. Die Corporate Governance deutscher Unternehmen ist vor allem gesetzlich verankert; in angelsächsischen Ländern folgt sie eher aus Vorgaben des Kapitalmarktes (z. B. Börsenzulassungsbedingungen) und lässt dabei größere Spielräume zu als deutsche Gesetze. Deshalb haben angelsächsische Unternehmen oft individuelle, schriftlich niedergelegte CG Grundsätze. Im Jahre 2002 ist der «Deutsche Corporate Governance Kodex» von einer dazu beauftragten Regierungskommission erstellt worden. Dieser Kodex soll das deutsche CG ystem transparent machen, um das Vertrauen vor allem der ausländischen institutionellen Investoren in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften zu fördern. Er stellt die wesentlichen gesetzlichen Regelungen dar und enthält «Empfehlungen» sowie «Anregungen» für die Ausnutzung der gesetzlichen Freiräume zur Gestaltung der Corporate Governance deutscher Unternehmen. Die börsennotierten Aktiengesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, jährlich zu veröffentlichen, inwiefern sie von den «Empfehlungen» dieses Kodex abweichen. Solche Abweichungen sind positiv, wenn so branchen oder unternehmensspezifischen Bedürfnissen Rechnung getragen wird. Der Kodex soll von der Regierungskommission regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
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