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D-Mark-Bilanzgesetz (DMBilG)

Gesetz, das den übergang der Rechnungslegung der Kombinate und Betriebe der ehemaligen DDR auf die Rechnungslegungserfordernisse in der Bundesrepublik Deutschland regelte. Das DMBilG schreibt vor, dass alle Kaufleute, die am 1.7.1990 ihren Sitz in der DDR hatten, ein Inventar und eine Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark zum 1.7.1990 sowie einen Anhang aufstellen müssen. Darüber hinaus enthält das DMBilG auch zahlreiche Vorschriften zur Fortführung der Werte in der Eröffnungsbilanz, zur Bildung von Sonderposten (Bilanzierungshilfen) und Sonderrücklagen.

 

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