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D-Mark-Bilanzgesetz (DMBilG)
Gesetz
, das den übergang der
Rechnungslegung
der Kombinate und
Betriebe
der ehemaligen DDR auf die Rechnungslegungserfordernisse in der
Bundesrepublik Deutschland
regelte. Das DMBilG schreibt vor, dass alle
Kaufleute
, die am 1.7.1990 ihren
Sitz
in der DDR hatten, ein
Inventar
und eine
Eröffnungsbilanz
in Deutscher
Mark
zum 1.7.1990 sowie einen
Anhang
aufstellen müssen. Darüber hinaus enthält das DMBilG auch zahlreiche Vorschriften zur
Fortführung
der
Wert
e in der
Eröffnungsbilanz
, zur
Bildung
von
Sonderposten
(
Bilanzierungshilfen
) und
Sonderrücklagen
.
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