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D-Mark-Bilanzgesetz (DMBilG)



Nach dem DMBiIG, das aufgrund des Einigungsvertrages eingeführt wurde, sind alle Unternehmen in den neuen Bundesländern zum Stichtag 1.7.1990 verpflichtet, eine Eröffnungsbilanz in DM (statt wie bisher in Mark) zu erstellen. Damit soll sichergestellt werden, dass in Deutschland einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften bei der Bilanzerstellung zugrunde gelegt werden. Unternehmen in der ehemaligen DDR beschäftigen in diesem Zusammenhang meistens Wirtschaftsprüfer und Steuerberater aus den alten Bundesländern. Viele haben inzwischen in den neuen Bundesländern Niederlassungen errichtet, da dieser Berufszweig in der ehemaligen DDR nicht vertreten bzw. völlig unterrepräsentiert war.

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