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Datenbank

(engl.: Database). Unter einer Datenbank versteht man im Allgemeinen ein elektronisches Archiv für die strukturierte, speicherplatzsparende Aufbewahrung großer Mengen inhaltlich zusammengehöriger Daten, aus dem i.d.R. mehrere Programme und/oder Endbenutzer gleichzeitig und mit kurzen Zugriffszeiten Daten abrufen können. Ein Datenbanksystem umfasst die aus den eigentlichen Daten bestehende Datenbasis (Datenbestand), eine Datenbankbeschreibung, die über Aufbau und Organisation der Datenbank informiert, und die Programme, welche die Datenbank steuern und verwalten (Datenbankmanagementsystem). Gegenüber der Ablage von Daten in voneinander unabhängigen Dateien bietet eine Datenbank den wesentlichen Vorteil, dass der Datenbestand zentral gepflegt und aktualisiert sowie ohne großen Programmieraufwand im Sinne eines Informationssystems nach beliebigen Gesichtspunkten ausgewertet werden kann. Gängige Datenbanksysteme arbeiten auf der Basis des sog. Relationenmodells und bilden die Daten in einfachen Tabellenstrukturen ab. Sie werden daher als relationale Datenbanksysteme bezeichnet. Hier bildet jeder Datensatz eine Zeile (Tupel), jedes Datenelement
eine Spalte (Attribut) einer Tabelle. Die einzelnen Zellen in den Tabellen eines relationalen Datenbanksystems können untereinander in Beziehung (Relation) gesetzt werden. Neuere Datenbanksysteme ergänzen das Relationenmodell um eine objektorientierte Sichtweise. Dadurch verbessert sich die Flexibilität der Datenbank bezüglich der zu speichernden Daten. So können in einer objektrelationalen Datenbank z.B. auch multimediale Objekte (Multimedia) wie Bilder, Klänge und Videos verwaltet werden. Anwendungsbeispiel: Nahezu alle großen betriebswirtschaftlichen Anwendungssysteme (Anwendungssoftware) wie z.B. das SAP R/3-System arbeiten auf der Basis eines Datenbanksystems. Alle Daten über Artikel, Lieferanten, Kunden, Fertigungsaufträge etc. werden nicht in einzelnen Dateien, sondern in einer zentralen Datenbank gespeichert und verwaltet. Auf diese Datenbank greifen alle Programmteile der Anwendungssoftware (z.B. die Lagerbestandsführung oder die Produktionsplanung) zu, indem sie Daten lesen, hinzufügen, ändern oder löschen.

Begriff der EDV. Datenbanken entstehen durch die Zusammenfas sung mehrerer Dateien zu einer verarbeitungsbezogenen Gesamtheit. eine Datei kann definiert werden als die Menge gleicher Datensätze, die als eine Einheit betrachtet werden (z. B. Personaldatei, Materialdatei, Auftragsdatei). Die Sätze der Einzel dateien können dabei in einen neuen, übergeordneten Ordnungszusam menhang gebracht werden, indem z. B. umfassendere Satzstrukturen gebildet werden, oder es werden Sät ze adreßtechnisch miteinander ver knüpft, so daß Verarbeitungszusam menhänge durch Adreßverkettung berücksichtigt werden. werden Datenbanken durch Softwa reKomponenten zur Verwaltung und Bereitstellung der Daten ergänzt, so entstehen Datenbanksysteme. Zu den Verwaltungsfunktionen gehören: Erstaufbau der Datenbank; Ändern, Hinzufügen und Löschen von Da ten; Reorganisation der gespeicherten Daten. Zu den Bereitstellungsfunk tionen gehören: Zugriffsverfahren (Datensliche) und Sortier, Misch und Selektionsverfahren (Daten auf bereitung). Darüber hinaus muß zur Kommunikation mit der Datenbank eine » Programmiersprache zugelas sen sein (Programm als Benutzer) oder eine Abfragesprache zur Verfü gung gestellt werden (personelle Ab frage).

 

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