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Dauernutzungsrecht
dingliches Recht
an bestimmten
gewerblich
genutzten Räumen in einer
Immobilie
(
Dauerwohnrecht
), das im
Grundbuch
eingetragen ist. Im
Grundbuch
nachrangig
e
Gläubiger
müssen zur
Bewertung
ihres
Grundpfandrechte
s ein fiktives Nutzungsentgelt kapitalisieren und
bezogen
auf die
Laufzeit
abdiskontieren und sich als Vorlast anrechnen. Der
Wert
nachrangiger
Grundpfandrechte
kann (je nach
Laufzeit
des
Rechte
s) dadurch erheblich beeinträchtigt sein. Im
Verfahren
der
Zwangsversteigerung
geht das D., wenn es nicht ins geringste
Gebot
fällt, unter. An seine Stelle tritt ein
Anspruch
auf
Wertersatz
, der aus dem Versteigerungserlös ranggerecht zugeteilt werden muss.
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Dauerniedrigpreis
Dauerreflexion, institutionalisierte
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