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Dauernutzungsrecht

dingliches Recht an bestimmten gewerblich genutzten Räumen in einer Immobilie (Dauerwohnrecht), das im Grundbuch eingetragen ist. Im Grundbuch nachrangige Gläubiger müssen zur Bewertung ihres Grundpfandrechtes ein fiktives Nutzungsentgelt kapitalisieren und bezogen auf die Laufzeit abdiskontieren und sich als Vorlast anrechnen. Der Wert nachrangiger Grundpfandrechte kann (je nach Laufzeit des Rechtes) dadurch erheblich beeinträchtigt sein. Im Verfahren der Zwangsversteigerung geht das D., wenn es nicht ins geringste Gebot fällt, unter. An seine Stelle tritt ein Anspruch auf Wertersatz, der aus dem Versteigerungserlös ranggerecht zugeteilt werden muss.

 

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