A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Dealer
Bezeichnung für
(1) eine
natürliche
oder
juristische Person
, die
Wertpapiere
handelt;
(2) eine
juristische Person
(im Regelfall eine
Bank
), die im Rahmen einer
Absicherungsfazilität
(
z
.
B
.
Note Issuance Facility
) die
Notes
placiert und ggf. am
Sekundärmarkt
handelt.
Aus dem Anglo-Amerikanischen, mittlerweile auch international und in Deutschland übliches Wort für
Börsenhändler
(
Wertpapierbörse
).
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Deal Flow
Dean-Modell
Weitere Begriffe :
Variabler Markt
Zweiter Arbeitsmarkt
Grenzkapitalkosten
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum