Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Dealer

Bezeichnung für
(1) eine natürliche oder juristische Person, die Wertpapiere handelt;
(2) eine juristische Person (im Regelfall eine Bank), die im Rahmen einer Absicherungsfazilität (z. B. Note Issuance Facility) die Notes placiert und ggf. am Sekundärmarkt handelt.

Aus dem Anglo-Amerikanischen, mittlerweile auch international und in Deutschland übliches Wort für Börsenhändler (Wertpapierbörse).

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Deal Flow
Dean-Modell

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Variabler Markt Zweiter Arbeitsmarkt Grenzkapitalkosten
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum