A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Deferred shares
sog.
Nachzugsaktien
, die dadurch gekennzeichnet sind, daß sie nicht mit den gleichen
Rechte
n ausgestattet sind wie die
Stammaktien
. So sind bei den deferred
share
s in der Regel die
Dividendenrecht
e oder/und die
Stimmrecht
e eingeschränkt. Bei der
Einschränkung
der
Dividendenrecht
e ist es beispielsweise möglich, daß
Dividenden
bei
Nachzugsaktien
erst nach der Bedienung der
Stammaktien
ausgeschüttet
werden. Diese Aktienform kann somit als Gegentyp zur
Vorzugsaktie
gesehen werden. In Deutschland unterscheiden sich Nachzugs- von
Stammaktien
im Regelfall durch den Buchstabenaufdruck
Lit
.
B
.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Deferred Coupon Bond
Deferred Tax
Weitere Begriffe :
Ursprungsregeln
TP-Monitor
Stock
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum