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Definition

Gleichsetzung eines bisher unbekannten Wortes oder Fachausdruckes (Terminus) durch eine Kombination bereits bekannter Wörter (nomologische Aussagesysteme). Bekannte Wörter können Prädikatoren, d.h. Realbeschreibungen, sein. Das zu definierende Objekt wird als Definiendum, die bekannten Begriffe, mit denen definiert wird, als Definiens bezeichnet. Definitionen können mit Begriffen, d.h. inhaltsvollen Wörtern, und evtl. Synonyma (begriffsgleichen Wörtern) erfolgen. Wenn der zu definierende Begriff in der Definition selbst enthalten ist, spricht man von einer Tautologie. Die Definition ist i. R. der Sprachanalyse eine bedeutende Forschungsrichtung. Auch in der noch relativ jungen Betriebswirtschaftslehre, bei der im Gegensatz zu Naturwissenschaften (z.B. Physik) noch viele Definitionen unzweckmäßig sind, ist präzises Definieren, beispielsweise mittels des vorliegenden Lexikons, notwendig.

In der Wirtschaftssoziologie: Festlegung, Abgrenzung der Bedeutung von Begriffen durch genaue Angabe von Eigenschaften und Beziehungen der betrachteten Sachverhalte sowie die Angabe, Festlegung der Verwendungsweise von Worten oder Zeichen. Die wichtigsten Formen der Definition sind die Realdefinition und die Nominaldefinition. Formal besteht eine Definition aus dem Teil, der zu definieren ist (Definiendum) und dem Teil, der definiert (Definiens). Da beide Teile bedeutungsgleich sind, können sie in einem Verwendungszusammenhang jeweils durch einander ersetzt werden

 

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