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Degressive Abschreibung:

Der Wert eines Anlagegegenstandes wird jährlich um den gleichen Prozentsatz vom jeweiligen Restwert vermindert. Die jeweiligen Abschreibungsbeträge nehmen jährlich ab. Diese Berechnungsmethode wird vor allem angewandt, soweit sie steuerlich zulässig ist. Überwiegend werden die Abschreibungsbeträge direkt durch Buchung vom Anlagekonto abgesetzt (direkte Abschreibung). In manchen Fällen, zum Beispiel bei der Forderungsabschreibung, kann der Abschreibungswert auf einem Gegenposten, dem Konto „Wertberichtigung“, erfaßt werden (indirekte Abschreibung). Im Steuerrecht wird nicht von Abschreibung, sondern von Absetzung für Abnutzung (AfA) gesprochen. In der Kostenrechnung wird die Abschreibung meistens linear vom voraussichtlichen Wiederbeschaffungswert berechnet.

 

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