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Degressive Abschreibungen

degressive Abschreibungen sind Abschreibungen, die betragsmäßig von Jahr zu Jahr geringer werden. Sie existieren in zwei Formen:

geometrisch-degressive Abschreibung und digitale oder arithmetisch-degressive Abschreibung.

Der Wert eines Anlagegegenstandes wird jährlich um den gleichen Prozentsatz vom jeweiligen Restwert vermindert. Die jeweiligen Abschreibungsbeträge nehmen jährlich ab. Diese Berechnungsmethode wird vor allem angewandt, soweit sie steuerlich zulässig ist. Überwiegend werden die Abschreibungsbeträge direkt durch Buchung vom Anlagekonto abgesetzt (direkte Abschreibung). In manchen Fällen, zum Beispiel bei der Forderungsabschreibung, kann der Abschreibungswert auf einem Gegenposten, dem Konto „Wertberichtigung“, erfaßt werden (indirekte Abschreibung). Im Steuerrecht wird nicht von Abschreibung, sondern von Absetzung für Abnutzung (AfA) gesprochen. In der Kostenrechnung wird die Abschreibung meistens linear vom voraussichtlichen Wiederbeschaffungswert berechnet.

Die degressive Abschreibung ist eine Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen. Sie ist nach dem Steuerrecht bei allen abnutzbaren Wirtschaftsgütern zulässig und läßt sich in verschiedener Form anwenden, und zwar als 1. geometrisch-degressive Abschreibung (Abschreibung vom Buchwert). Diese Form der Abschreibung ist in der Regel gemeint, wenn von der degressiven Abschreibung gesprochen wird. Der Abschreibungssatz wird genau so wie der Abschreibungssatz bei der linearen Abschreibung ermittelt. Nur wird in diesem Fall vom jeweiligen Buchwert und nicht vom Anschaffungswert abgeschrieben. Ferner kann die degressive Abschreibung 2. arithmetisch-degressiv vorgenommen werden. Dabei fallen die ermittelten Abschreibungsbeträge in gleichen Intervallen.

Abschreibungsmethode, bei der jährlich immer der gleiche Prozentsatz vom Restbuchwert für die Dauer der Nutzung abgeschrieben wird. Dadurch fallen in den ersten Jahren hohe, in den folgenden Jahren immer kleinere Abschreibungsbeträge an. Beispiel: Anschaffungskosten € 10 000, jährlicher Abschreibungssatz 20%. Im 1. Jahr werden 2000 € abgeschrieben; im 2. Jahr werden 1600 € abgeschrieben; im 3. Jahr werden 1280,— € abgeschrieben usw. Abschreibung.

(diminishing balance method/declining balance method) ist eine Methode der     planmässigen Abschreibung mit fallenden Jahresraten. Die gebräuchlichste Variante der degressiven Abschreibung ist die   geometrisch-degressive Abschreibung mit einem konstanten Prozentsatz vom jeweiligen   Restbuchwert. In Betracht kommt auch die   arithmetisch-degressive Abschreibung mit einem konstanten Degressionsbetrag. Siehe auch   ausserplanmässige Abschreibung,   bilanzielle Ab­schreibung,   arithmetisch-degressive Abschreibung,   digitale Abschreibung,   geometrisch-degressive Abschreibung, leistungsabhängige Abschreibung,   lineare Abschreibung,   planmässige Abschreibung. Siehe auch Abschreibungsmethoden und   Anlagevermögen (mit Literaturangaben).



Bei dieser Abschreibungsmethode wird jährlich immer der gleiche Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert für die Dauer der Nutzung abgeschrieben. Dadurch bedingt fallen in den ersten Jahren relativ hohe und in den folgenden Jahren immer kleiner werdende Abschreibungsbeträge an.

liegt vor, wenn die Abschreibungsquoten bei zeitabhängigen Abschreibungen im Zeitverlauf fallen. Sonderformen der d. Abschreibung, degressive sind die arithmetischdegressive Abschreibung, die digitale Abschreibung sowie die geometrischdegressive Abschreibung (Abschreibung, arithmetischdegressive; Abschreibung, digitale; Abschreibung, geometrischdegressive). Schmalenbach hat die Verwendung von d. Abschreibung, degressive damit gerechtfertigt, daß neue Anlagen weniger reparaturanfällig seien als ältere. Im Interesse einer möglichst gleichmäßigen Aufwandsbelastung der Erfolgsperioden sollen

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