Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Degressive Abschreibung

Die degressive Abschreibung ist eine Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen. Sie ist nach dem Steuerrecht bei allen abnutzbaren Wirtschaftsgütern zulässig und läßt sich in verschiedener Form anwenden, und zwar als 1. geometrisch-degressive Abschreibung (Abschreibung vom Buchwert). Diese Form der Abschreibung ist in der Regel gemeint, wenn von der degressiven Abschreibung gesprochen wird. Der Abschreibungssatz wird genau so wie der Abschreibungssatz bei der linearen Abschreibung ermittelt. Nur wird in diesem Fall vom jeweiligen Buchwert und nicht vom Anschaffungswert abgeschrieben. Ferner kann die degressive Abschreibung 2. arithmetisch-degressiv vorgenommen werden. Dabei fallen die ermittelten Abschreibungsbeträge in gleichen Intervallen.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Degression
Degressive Abschreibung:

 

 
     
           
Weitere Begriffe : European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) Operatives Ergebnis Aktiengesellschaft, kleine
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum