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Degressive Abschreibung
Die degressive
Abschreibung
ist eine
Abschreibung
in fallenden Jahresbeträgen. Sie ist nach dem
Steuerrecht
bei allen abnutzbaren
Wirtschaftsgütern
zulässig und läßt sich in verschiedener
Form
anwenden, und zwar als 1.
geometrisch-degressive Abschreibung
(
Abschreibung
vom
Buchwert
). Diese
Form
der
Abschreibung
ist in der Regel gemeint, wenn von der degressiven
Abschreibung
gesprochen wird. Der Abschreibungssatz wird genau so wie der Abschreibungssatz bei der
linearen Abschreibung
ermittelt. Nur wird in diesem Fall vom jeweiligen
Buchwert
und nicht vom
Anschaffungswert
abgeschrieben. Ferner kann die degressive
Abschreibung
2. arithmetisch-degressiv vorgenommen werden. Dabei fallen die ermittelten Abschreibungsbeträge in gleichen Intervallen.
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