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Deliktsfähigkeit

Fähigkeit, sich durch eine unerlaubte Handlung, bei der ein Schaden entsteht, schadensersatzpflichtig zu machen. Die Deliktsfähigkeit ist neben der Geschäftsfähigkeit Teil der Handlungsfähigkeit. Sie ist gem. §828 BGB beschränkt zwischen 7 und 18 Jahren. Die volle Deliktsfähigkeit beginnt ab 18 Jahren.

 

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