Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Delkredere

1. Rechtswesen: Einstandspflicht eines Dritten für die Einbringlichkeit einer Forderung;
2. Rechnungswesen: Wertberichtigung für absehbare Forderungsausfälle.

(Delcredere) (engl. provisions for doubtful debts; guaranty; contingency reserves) Seiner ursprünglichen Bedeutung nach beschreibt Delkredere das Vertrauen eines Verkäufers in den Zahlungswillen und die Zahlungsfähigkeit eines Käufers. Im deutschen Handelsrecht ist das Delkredere eine besondere Art des Garantievertrags und kommt bei Handelsvertretern und Kommissionären vor. Sie stehen dem Unternehmer oder Kommittenten gegenüber dafür ein, dass der Dritte (Vertragspartner) die Verbindlichkeit aus dem abgeschlossenen Geschäft erfüllt. Bei Handelsvertretern bedarf das Delkredere der Schriftform (vgl. § 86b Abs. 1 Handelsgesetzbuch [HGB]), bei Kommissionären ist es mündlich wirksam, wenn sie den am jeweiligen Geschäftsort üblichen Handelsbräuchen entsprechen. Im internationalen Außenhandelsgeschäft umfasst das Delcredererisiko unter anderem auch

Länderrisiken, die sich zum Teil durch Bundesdeckung (von der Bundesrepublik Deutschland
gewährte Bürgschaften und Garantien) zugunsten deutscher Exporteure/Kreditgeber absichern lassen. Delkredere wird auch als Begriff des Rechnungswesens für Wertberichtigungen auf p Forderungen verwendet.

Seiner ursprünglichen Bedeutung nach das Vertrauen eines Verkäufers in den Zahlungswillen und die Zahlungsfähigkeit eines Käufers. Im deutschen Handelsrecht definiert der Begriff eine Garantie für die Zahlungsfähigkeit bestimmter Kunden, die von einem Handelsvertreter schriftlich übernommen werden kann. Entsprechende Erklärungen von Kommissionären können mündlich wirksam werden, wenn sie den am jeweiligen Geschäftsort üblichen Handelsbräuchen entsprechen. Im internationalen Außenhandelsgeschäft umfaßt das Delcredererisiko unter anderem auch Länderrisiken, die sich zum Teil durch Bundesdeckung zugunsten deutscher Exporteure /Kreditgeber absichern lassen. Delcredere wird auch als Begriff des Rechnungswesens für Wertberichtigungen auf Forderungen verwendet.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Delivery Verification Certificate
Delors-Bericht

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Autarkie Management by Results Linienfertigung
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum