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Delkredere
1. Rechtswesen: Einstandspflicht eines Dritten für die Einbringlichkeit einer
Forderung
;
2.
Rechnungswesen
:
Wertberichtigung
für absehbare Forderungsausfälle.
(
Delcredere
) (engl.
provisions
for doubtful debts; guaranty; contingency reserves) Seiner ursprünglichen Bedeutung nach beschreibt Delkredere das Vertrauen eines
Verkäufer
s in den Zahlungswillen und die
Zahlungsfähigkeit
eines
Käufer
s. Im deutschen
Handelsrecht
ist das Delkredere eine besondere Art des Garantievertrags und kommt bei
Handelsvertreter
n und
Kommissionäre
n vor. Sie stehen dem
Unternehmer
oder
Kommittent
en gegenüber dafür ein, dass der Dritte (
Vertragspartner
) die
Verbindlichkeit
aus dem abgeschlossenen
Geschäft
erfüllt. Bei
Handelsvertreter
n
bedarf
das Delkredere der
Schriftform
(vgl. § 86b
Abs
. 1
Handelsgesetzbuch
[HGB]), bei
Kommissionäre
n ist es mündlich wirksam, wenn sie den am jeweiligen Geschäftsort üblichen
Handelsbräuche
n entsprechen. Im internationalen Außenhandelsgeschäft umfasst das Delcredererisiko unter anderem auch
Länderrisiken
, die sich zum Teil durch
Bundesdeckung
(von der
Bundesrepublik Deutschland
gewährte
Bürgschaften
und
Garantien
) zugunsten deutscher
Exporteure
/
Kreditgeber
absichern lassen. Delkredere wird auch als Begriff des
Rechnungswesen
s für
Wertberichtigungen
auf p
Forderungen
verwendet.
Seiner ursprünglichen Bedeutung nach das Vertrauen eines
Verkäufer
s in den Zahlungswillen und die
Zahlungsfähigkeit
eines
Käufer
s. Im deutschen
Handelsrecht
definiert der Begriff eine
Garantie
für die
Zahlungsfähigkeit
bestimmter
Kunden
, die von einem
Handelsvertreter
schriftlich übernommen werden kann. Entsprechende Erklärungen von
Kommissionäre
n können mündlich wirksam werden, wenn sie den am jeweiligen Geschäftsort üblichen
Handelsbräuche
n entsprechen. Im internationalen Außenhandelsgeschäft umfaßt das Delcredererisiko unter anderem auch
Länderrisiken
, die sich zum Teil durch
Bundesdeckung
zugunsten deutscher
Exporteure
/
Kreditgeber
absichern lassen.
Delcredere
wird auch als Begriff des
Rechnungswesen
s für
Wertberichtigungen
auf
Forderungen
verwendet.
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