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Demurrage
Charges, (Indemnites de Surestaries), Überliegegebühr fällt an, wenn die im Chartervertrag vereinbarten Lade- bzw. Löschzeiten eines Schiffes überschritten werden, es sei denn, die Verzögerung ist durch Umstände eingetreten, die der Charterer nicht zu vertreten hat.
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