Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Demurrage

Charges, (Indemnites de Surestaries), Überliegegebühr fällt an, wenn die im Chartervertrag vereinbarten Lade- bzw. Löschzeiten eines Schiffes überschritten werden, es sei denn, die Verzögerung ist durch Umstände eingetreten, die der Charterer nicht zu vertreten hat.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Demoskopie
Denar

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Margenstabilität Transport Pagatorische Rechnung
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum