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Derivative Finanzinstrumente

(a) Kombination von Kassa- und Termingeschäft im Devisenhandel (Devisen-Reportgeschäft);
(b) Tausch von Zahlungsverpflichtungen mit dem Ziel, relative Vorteile zu arbitieren. Derartige relative Vorteile können ihre Ursache aus der unterschiedlichen Bonität und Stellung der Partner am Markt und/oder unterschiedlichen Konditionen am nationalen Markt und internationalen Finanzmärkten haben. Swaps ermöglichen die Ausnutzung von komparativen Vorteilen an den verschiedenen Märkten und implizieren damit letztlich Finanzinnovationen. Swapfähig sind Zinszahlungsverpflichtungen aufgrund unterschiedlicher Zinsbindungszeiträume, Währungen oder Zinszeiträume und Währungen. Entsprechend wird zwischen Zinsswaps, Währungsswaps sowie Zins- und Währungsswaps unterschieden.
Die Behandlung derivativer Finanzinstrumente („derivates“) fällt in den Regelungsbereich des IAS 39. Ein Finanzinstrument wird als derivativ
definiert, wenn dessen Wert infolge eines genannten Zinssatzes, eines Wertpapierkurses, eines Rohstoffpreises, eines Wechselkurses, eines Preis- oder Zinsindex, eines Bonitätsratings oder einer ähnlichen Variablen schwankt, es — verglichen mit anderen Verträgen, die in ähnlicher Weise auf Änderungen der Marktbedingungen reagieren — keine oder nur eine geringe Anfangsinvestition erfordert und es zu einem späteren Zeitpunkt beglichen wird. Bei der erstmaligen Erfassung sind die Instrumente mit den Anschaffungskosten zu erfassen. In den Folgeperioden sind Derivate, die finanzielle Vermögenswerte darstellen zum Fair Value anzusetzen.

 

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