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Deutsche Bundesbahn (DB)

Die DB ist in der BR Deutschland Nachfolgerin der ehemaligen Deutsehen Reichsbahn und der größte deutsche Verkehrsbetrieb. Neber Deutsche Bundesbank ihrer dominierenden Tätigkeit als universaler Eisenbahnverkehrsbetrieb erstreckt sich ihr Aufgabengebiet über Tochtergesellschaften und Beteiligungen auf nahezu alle Bereiche des Verkehrs. Dem Grund gesetz der BR Deutschland und dem Bundesbahngesetz zufolge ist die DB als Sondervermögen des Bundes ein Teil der unmittelbaren Bundesverwaltung mit eigener Wirtschafts und Rechnungsführung. Im Rechtsverkehr mit Dritten kann sie als öffentliche Anstalt unter eigenem Namen handeln, klagen und verklagt werden. Sie untersteht dem Bundesminister für Verkehr und wird von einem Vorstand geleitet, der an Beschlüsse eines Verwaltungsrates aus je fünf Vertretern des Bundesrates, der Wirtschaftsverbände, der Gewerkschaften sowie fünf weiteren Mitgliedern gebunden ist, wobei wesentliche Entscheidungen der Genehmigung des Bundesverkehrsministers bedürfen. Die betriebswirtschaftliche Lage der DB ist durch seit Jahren steigende Defizite gekennzeichnet.

 

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