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Devisenhandel

An- und Verkauf von Devisen zur Lieferung innerhalb von zwei Geschäftstagen (Kassageschäfte) oder mit späterer Lieferung (Termingeschäfte). Der Devisenhandel findet weit überwiegend als Telefonhandel zwischen den Devisenhändlern und nur zu einem geringen Teil an der Devisenbörse statt. Teilnehmer sind zentrale Kreditinstitute, institutionelle Großanleger, Makler und die Deutsche Bundesbank. Zur Vereinfachung des Handels wird häufig über Leitwährungen wie den US-Dollar vermittelt. Dieser gilt deshalb als „Drehwährung“. Der so entstandene Kurs zwischen zwei Währungen ist die Cross Rate.

bezeichnet den Handel mit Zahlungsmitteln in fremden Währungen in Form von Buchgeld, Wechseln oder Schecks, die im Ausland zahlbar sind. Nach der Verfügbarkeit
der entsprechenden Guthaben werden Kassadevisen (Devisenkassa-geschäft) und Termindevisen unterschieden. Die amtlichen Devisennotierungen der Börsen werden von den Banken bei der Erfüllung von Kundenaufträgen zugrundegelegt. Währungen, die nicht amtlich notiert sind, werden dagegen zu freien Marktkursen gehandelt. Die Guthaben sind an bestimmten Orten im Ausland, in der heimischen Währung des jeweiligen Landes, auszahlbar. Zahlungsorte sind in der Regel international bedeutende Finanzplätze, an denen das Zahlungsanweisungssystem Society for Worldwide Interbank Financial Telecom-munication (SWIFT) angewendet wird. Der Handel erfolgt an Devisenbörsen. Der Devisenhandel ist in der Bundesrepublik Deutschland vornehmlich ein Geschäft der Banken. Er wird durch die in einer offenen Volkswirtschaft permanent durchzuführenden grenzüberschreitenden Zahlungstransaktionen bestimmt. Faktisch stellt er einen Handel von Fremdwährungsguthaben gegen Guthaben, die auf heimische Währung lauten, dar. Überwiegend wird er zwischen Banken, Industrieunternehmen und Devisenmaklern telefonisch (Telefonverkehr, Telefonhandel) oder mittels elektronischer Systeme abgewickelt.

 

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