Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Devisenkonto

Valutakonto, Währungskonto, Fremdwährungskonto, Loro-Konto Bankkonto, dessen Bestände auf Fremdwährung lauten. Nach den Regelungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) können Deviseninländer Devisenkonten in jeder beliebigen Währung und in unbegrenzter Höhe unterhalten, sofern diese Währungen handelbar sind. Auch die Abwicklung des Zahlungsverkehrs über Devisenkonten ist uneingeschränkt möglich. Eine Verzinsung von Guthaben bedarf allerdings der Genehmigung durch die Deutsche Bundesbank, die zur Zeit allgemein gewährt wird. Entsprechendes gilt für Devisenkonten von Devisenausländern.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Devisenkontingent
Devisenkontrolldokumente

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Lagerhilfsmittel Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) marginal cost
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum