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Direkte Produkt-Rentabilität (DPR)

Kennzahl zur Beurteilung des Erfolges in Handelsunternehmen und zunehmend auch in der Industrie. Mit der DPR wird keine Prozentrentabilität ( Rentabilität ), sondern ein Deckungsbeitrag in Euro errechnet. Die Grundidee besteht darin, die Gefahr der willkürlichen Kostenschlüsselung zu umgehen, indem ein Deckungsbeitrag stufenweise ermittelt wird und damit explizit der Einzelartikel bzw. zumindest die übergeordnete Warengruppe zum Kalkulationsobjekt aufsteigt. Konkret wird die DPR meist definiert als Nettoverkaufspreis (d.h. exklusive Umsatzsteuer ) abzüglich Nettoeinkaufspreis zzgl. sonstige herstellerseitige Vergütungen (z.B. Werbekostenzuschüsse, artikelbezogene Rabatte) abzüglich der direkten Produktkosten. Zur Deckungsbeitragsermittlung subtrahiert die DPR-Rechnung einzelne ausgewählte Kostenarten, z.B. Prozesskosten der Warenpräsentation, oder Logistik vom Nettoerlös je Warengruppe und vermeidet pauschale Kostenzuordnungen im Zuge einer willkürlichen Vollkostenrechnung . Trotz dieser an sich einzelkostenorientierten Sichtweise der DPR kommt es in der praktischen Anwendung
regelmäßig zu gewissen Vollkostenschlüsselungen: So besteht z.B. die Gefahr, dass die „Kosten der Verkaufsfläche“ nur willkürlich einer Warengruppe zugeordnet werden, weil beispielsweise die angemietete Gesamtfläche eines Ladenlokals Fix- und Gemeinkosten in Bezug auf einzelne darstellen. Diese allgemein-betriebswirtschaftliche Einsicht ist indes bei vielen DPR-Anwendern noch nicht etabliert. Auf den ersten Blick liegt das Problem der DPR-Ermittlung bei den verursachungsgerecht zugeordneten Kosten, lässt sich aber sofort auch auf die Erlösseite ausweiten (= Ermittlung von Einzelerlösen, Zurechnung von Werbekostenzuschüssen, Rabatten, Transportkosten bei der Beschaffung als Bestandteil im Einkaufspreis u. ä.). Im Idealfall geht das DPR-Konzept so vor: Statt der pauschalen Kostenzurechnung auf eine einzelne Warengruppe werden schrittweise einzelne Kostenarten vom Nettoumsatz subtrahiert. Dazu werden bereits in den Artikelstammdaten entsprechende -- meist logistiknahe -- Daten (Abmessungen, Gewichte etc.) mitgeführt. Diese jeweiligen Kosten je Warengruppe sollten „an sich“ Warengruppeneinzelkosten sein. In der praktischen Anwendung kommt es aber vielfach dazu, dass Vollkostensätze gebildet und dementsprechend dann anteilige Vollkosten statt Einzelkosten abgezogen werden. Der DPR-Aussagewert ist damit stark eingeschränkt. Insbesondere herstellerseitige DPR-Musterrechnungen, die den Handel zur (Neu-)Produktakzeptanz anreizen sollen, sind in dieser Hinsicht mitunter mit sehr großen Vorbehalten zu betrachten. In der Regel werden die Kosten einer Warengruppe, die nur auf wenigen innerhalb eines Ladenlokals platziert ist, als Fix- und Gemeinkosten bezüglich dieser Warengruppe anzusehen sein. Entsprechendes gilt meist auch für einige Werbekosten (etwa artikelübergreifende Firmenwerbung). Daher ist das DPR-Rechenschema nur mit einigen Vorbehalten als „echte“ stufenweise Deckungsbeitragsrechnung einzuschätzen. Aus dem DPR-Konzept leitet sich ein spezieller Portfolioansatz ab, der die Warenbewegung sowie die DPR-Kennzahl als Portfolioachsen heranzieht.

 

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