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Diskont

Zinsabzug beim Ankauf einer noch nicht fälligen Forderung für die Zeitspanne zwischen Ankauf und Fälligkeit. Diskontierung

Diskont ist der Abschlag beim Erwerb von noch nicht fälligen Forderungen, insbesondere von Wechseln. Abschlag bei Forderungen, die vor Fälligkeit zahlungswirksam werden (Beispiel: Diskontkredit).

Diskont kann auch als Kurzfassung von Diskontsatz gebraucht werden.

Diskontierung
Zinsabzug bei noch nicht fälligen Zahlungen. Wird insbesondere beim Ankauf von Wechseln für die Zeit vom Verkaufstag bis zum Fälligkeitstag erhoben, wobei dem Verkäufer des Wechsels die um den Diskont gekürzte Wechselsumme ausbezahlt wird. Angekauft werden in der Regel nur Wechsel mit einer Restlaufzeit von max. drei Monaten. Der dem Verkäufer in Rechnung gestellte Diskontsatz
orientiert sich am Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, den diese im Rahmen ihrer Geldpolitik festlegt. Bei bundesbankfähigen Wechseln besteht die Möglichkeit der Rediskontierung in Gestalt des Weiterverkaufs an die Deutsche Bundesbank. Diese rediskontiert den Kreditinstituten bundesbankfähige Wechsel zum Diskontsatz (Zins, den sie für die Rediskontierung erhebt) im Rahmen individuell festgelegter, institutsbezogener Kontingente (Rediskontkontingente), (Diskontüberleitungsgesetz (DÜG))

ist eine Form des Zinses. Während der Zins normalerweise nachträglich gerechnet wird, zieht man den Diskont vorweg vom Nennwert einer verkauften Forderung ab, die innerhalb einer bestimmten Frist fällig ist. Er wird in Prozenten des Nennwerts aufs Jahr bezogen berechnet. Beim Wechsel zieht die Bank den Diskont bei seinem Ankauf ab, da der Kunde den Betrag erhält, bevor der Wechsel fällig ist. Dieser Vorgang heißt Diskontierung.

 

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