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Diskontgeschäft
Banken
Bankgeschäfte
Nach § 1
KWG
der
Ankauf
(
Diskontierung
) von
Wechseln
und
Schecks
. In der
Praxis
ist ein
Ankauf
von
Schecks
äusserst
selten
; er kommt ledigl. noch in einigen Fällen der Einreichung bestimmter
Auslandsscheck
s vor. Ansonsten werden
Schecks
entweder bei Einreichung dem
Kunden
»
Eingang vorbehalten
« gutgeschrieben oder zum
Inkasso
genommen und der
Gegenwert
nach
Eingang
gutgeschrieben. Das Diskontgeschäft der
Banken
besteht im Wesentlichen im
Ankauf
noch nicht fälliger
Wechsel
unter
Subtraktion
der
Zwischenzinsen
(
Diskont
für die Zeit vom Ankaufs- bis zum Fälligkeitstag). Der zu Grunde gelegte
Diskontsatz
, der die
Verzinsung
für die
Bank
darstellt, richtet sich in gewissen Grenzen nach den
Zinssätze
n der
Zentralbank
bzw. sonstigen Refinanzierungssätzen aus, jedoch auch nach anderen
Kriterien
, etwa der
Bonität
der Wechselverpflichteten, Rediskontierbarkeit,
Geschäftsbeziehung
en mit dem Wechseleinreicher u. a.
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