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Diskontgeschäft

Banken

Bankgeschäfte

Nach § 1 KWG der Ankauf (Diskontierung) von Wechseln und Schecks. In der Praxis ist ein Ankauf von Schecks äusserst selten; er kommt ledigl. noch in einigen Fällen der Einreichung bestimmter Auslandsschecks vor. Ansonsten werden Schecks entweder bei Einreichung dem Kunden »Eingang vorbehalten« gutgeschrieben oder zum Inkasso genommen und der Gegenwert nach Eingang gutgeschrieben. Das Diskontgeschäft der Banken besteht im Wesentlichen im Ankauf noch nicht fälliger Wechsel unter Subtraktion der Zwischenzinsen (Diskont für die Zeit vom Ankaufs- bis zum Fälligkeitstag). Der zu Grunde gelegte Diskontsatz, der die Verzinsung für die Bank darstellt, richtet sich in gewissen Grenzen nach den Zinssätzen der Zentralbank bzw. sonstigen Refinanzierungssätzen aus, jedoch auch nach anderen Kriterien, etwa der Bonität der Wechselverpflichteten, Rediskontierbarkeit, Geschäftsbeziehungen mit dem Wechseleinreicher u. a.

 

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