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Diskontpolitik
Instrument der Geldpolitik. Im Rahmen des Diskontgeschäftes können die Geschäftsbanken die Möglichkeit haben, -. Wechsel von Kunden zur eigenen Refinanzierung bei einer Zentralbank gegen einen prozentualen Zinsabschlag, den Diskontsatz, zu verkaufen, d. h. diskontieren zu lassen. Die Diskontpolitik umfasst Variationen des Diskontsatzes und der Rediskontkontingente (= Wechselvolumen, welches von einer Geschäftsbank zum Diskontieren maximal eingereicht werden kann).
notenbankpolitisches Instrument, mit dessen Hilfe die Zentralbank Refinanzierungskonditionen der Geschäftsbanken im Zuge der Wechselrediskontierung festsetzt. Grundsätzlich stehen der Notenbank drei Aktionsparameter zur Verfügung:
? die Anforderungen an das rediskontfähige Material, die im Rahmen der qualitativen Diskontpolitik variiert werden.
? Diskontsatzpolitik und
? quantitative Diskontpolitik.
(1) Im Rahmen der qualitativen Diskontpolitikdefiniert die Zentralbank ihr Anforderungsprofil an das rediskontfähige Material , womit sie das Refinanzierungsvolumen der Kreditinstitute beeinflußt. Im Regelfall werden die Anforderungen allerdings kaum verändert, da die Diskontsatzpolitik und die quantitative Diskontpolitik in ihrer Anwendung flexibler sind. Die wesentlichen Anforderungen an rediskontfähiges Wechselmaterial sind gem. § 19 Abs. 1 (3) BbankG:
? Es muß sich um gute Handelswechsel handeln, denen ein Handels- oder Warengeschäft zugrunde liegt.
? Die Restlaufdauer darf höchstens drei Monate betragen.
? Der Wechsel muß drei gute Unterschriften (Privatdiskonten: zwei Unterschriften) tragen und an einem Bankplatz fällig gestellt sein.
(2) Die Diskontsatzpolitik ist auf die Fixierung des Zinssatzes ausgerichtet, zu welchem sich die Banken bei der Zentralbank durch Einreichung rediskontfähiger Wechsel unter Berücksichtigung der Restlaufzeit refinanzieren können. Da die Refinanzierungssätze i. d. R. von den Banken als Obergrenze für Vergleichszinssätze am Geldmarkt angesehen werden, haben sie eine Signalfunktion für das gesamte Zinsgefüge (Diskontsatz).
(3) Die quantitative Diskontpolitik zielt in ihrer Wirkung auf das Refinanzierungspotential der Kreditinstitute ab, wobei die Rediskontkontingente den Erfordernissen der aktuellen notenbankpolitischen Zielsetzung entsprechend ausgeweitet oder herabgesetzt werden.
Die Wirkung der Diskontpolitik hängt von der Intensität ihres Einsatzes auch in Kombination mit anderen notenbankpolitischen Instrumenten ? vor dem Hintergrund der konjunkturellen Ausgangssituation und der Lage an den relevanten internationalen Geld-, Kredit- und Kapitalmärkten und damit von den Möglichkeiten des Unterlaufens durch die Wirtschaftssubjekte ab.
Geld und Kreditpolitik
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