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Diskontsatz

Satz, zu dem eine Zentralbank v Wechsel diskontiert, d. h. ankauft. Geldpolitik, Diskontierung

Ist der Zinssatz, den die Europäische Zentralbank (EZB) beim Ankauf von Wechseln berechnet. Der Diskontsatz gilt als Grundlage für den Zinssatz, der den Banken beim Ankauf von Wechseln berechnet wird.

Diskontsatz ist der Zinssatz, mit dem die Bundesbank den Abschlag (Diskont) beim Ankauf von bundesbankfähigen Wechseln von Geschäftsbanken berechnet. Er müßte eigentlich Rediskontsatz heißen, da die Wechsel zunächst von Geschäftsbanken diskontiert und erst dann von der Bundesbank rediskontiert werden (Rediskontierung).

Derjenige Zinssatz
p. a., welchen die Notenbank beim Ankauf von Wechseln im Rahmen der Diskontberechnung zugrunde legt.
Die Höhe des Diskontsatzes wird von der Zentralnotenbank im Rahmen ihrer Notenbankpolitik festgelegt, wobei sie hiermit versucht, die Marktzinssätze zu beeinflussen.

Die Variierung des Diskontsatzes gilt als das klassische währungspolitische Instrument der Notenbank, wobei in erster Linie auf die vergleichbaren Zinssätze am Geldmarkt abgestellt wird. Im Regelfall bildet der Diskontsatz für diese Zinssätze die Obergrenze. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Zinssatzpolitik der Zentralbank nur sehr begrenzt erfolgreich ist. Insofern hat die Diskontsatzänderung in erster Linie Signalwirkung.

Der Lombardsatz liegt i. d. R. 0,5 bis 2 Prozentpunkte über dem Diskontsatz.




Gültig ab Diskontsatz % p.a. Lombardsatz % p.a.

1990 2. November 6 8½

1991 1. Februar 6½ 9

16. August 7½ 9¼

20. Dezember 8 9¾

1992 17. Juli 8¾ 9¾

15. September 8¼ 9½

1993 5. Februar 8 9

19. März 7½ 9

23. April 7¼ 8½

2. Juli 6¾ 8¼

30. Juli 6¾ 7¾

10. September 6¼ 7¼

22. Oktober 5¾ 6¾

1994 18. Februar 5¼ 6¾

15. April 5 6½

13. Mai 4½ 6

1995 31. März 4 6

25. August 3½ 5½

15. Dezember 3 5

1996 19. April 2½ 4½


Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Nr. 5, 1996
Diskont- und Lombardstätze der Deutschen Bundesbank seit 1990


Siehe auch
>>> Bankrate

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Von einer zentralen Notenbank festgelegter Zinssatz, der bestimmt, zu welchem Preis die Notenbank Schuldverschreibungen aufkauft. Er ist eine Art Leitzins für Kredite. >Deutsche Bundesbank, >Leitzins, >Lombartsatz

1. Kurzbezeichnung : Diskont. Auch: Diskontrate, -zins. Der Zinssatz (Zwischenzins), der von Banken im Diskontgeschäft dem Diskont ihnen eingereichter Wechsel zu Grunde gelegt wird. Richtet sich nach der Art der Wechsel, der Bonität der Wechselverpflichteten, der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden und in bestimmtem Masse nach Zinssätzen der Zentralbank und anderen refi-nanzierungssätzen.
2. Zentralbankdiskont(satz). Zinssatz (auch: Banksatz, -rate), den die Zentralbank für das evtl. von ihr betriebene (Re-) Diskontgeschäft festsetzt. Im Rahmen der EWWU ist die geldpolititische Verantwortung auf ESZB bzw. EZB übergegangen. Dabei ist der Diskontsatz als früheres geldpolitisches Instrument der Bundesbank entfallen.

 

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