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Dividende

Gewinnanteil (Gewinn) je Aktie einer Aktiengesellschaft, der an den Aktionär ausgeschüttet wird.

Aktionäre (Besitzer von Aktien) erhalten für die Bereitstellung von Eigenkapital eine erfolgsabhängige Entlohnung je Aktie, die Dividende. Die Höhe der Dividende hängt von dem festgestellten, verteilbaren Gewinn, dem Beschluss der Hauptversammlung über die Gewinnverwendung und von der Anzahl der zu bedienenden Aktien ab.

Gewinnanteil der Aktionäre, dessen Höhe (in v. H. des Nennbetrages oder in DM pro Aktie) im Rahmen der Hauptversammlung festgelegt wird. Im Regelfall vollzieht sich die Abstimmung auf Basis eines Vorschlags, der durch Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung unterbreitet wird. Hierbei müssen statuarisch festgelegte Gewinnverteilungsformen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere im Fall der Vorzugsaktien. Die Dividendenhöhe ist generell abhängig von der Ertragskraft, Konjunkturlage und Dividendenpolitik der Unternehmung. Der Dividendenanspruch erlischt nach vier Jahren. Die Dividendenzahlung erfolgt gegen Einreichung des Coupons. Eine Dividendenverteilung ist nicht nur in bar (Bardividende), sondern auch in Wertpapieren bzw. Aktien ( Stockdividende) möglich. In Deutschland ist jährliche Dividendenzahlung üblich, in den USA vierteljährliche Zahlung ( Abschlagsdividende).

Die Dividende im engeren Sinn ist der dem Aktionär zustehende Gewinnanteil einer Aktie. Im weiteren Sinne ist sie die Gewinnausschüttung der Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter.

(engl. dividend) Die Dividende ist der an die Aktionäre (Aktie) ausgeschüttete Anteil am Bilanzgewinn einer Aktiengesellschaft (Gewinnausschüttung). Der Bilanzgewinn ist der Teil des p Jahresüberschusses, der nach Ausgleich eines Verlustvortrages und nach Einstellungen in die gesetzliche Rücklage und andere Gewinnrücklagen verbleibt. Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des Bilanzgewinns und somit über die Dividendenhöhe (§ 176 Aktiengesetz [AktG] ).

Teil des Gewinns einer Aktiengesellschaft, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Dividendenzahlung wird von der AG als Bardividende angegeben. Grundlage für die Dividendenzahlung ist der in der Bilanz ausgewiesene Bilanzgewinn, der regelmäßig aus dem Jahresüberschuss, manchmal aber auch aus Gewinnrücklagen stammt.

Der dem Aktionär zustehende Gewinnanteil einer Aktie. Vgl. Abschlagsdividende, Überdividende, Stockdividende.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: (lat. „das zu Verteilende“) Profitanteil, der in der Regel jährlich auf Beschluß der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft an die Aktionäre zur Verteilung gelangt.

Die Höhe der Dividende wird in Prozenten zum Grundkapital ausgedrückt. Die auf die einzelnen Aktionäre entfallenden Anteile der Dividende bemessen sich nach der Summe der Aktiennennwerte, über welche diese verfügen. Die Dividende in Bezug gesetzt zum Kurswert der Aktie gibt den effektiven Ertrag, die Rendite an. Hierbei ist zu berücksichtigen. dass die Dividende nur einen Bruchteil des tatsächlichen Profits zum Ausdruck bringt. >Aktie, >Rendite

Von der Aktienbank an ihre Anteilseigner ausgeschütteter Gewinnanteil (Bankaktiendividende) bzw. die von der Bank aus ihren Aktienbeständen und Beteiligungen erzielte ertragswirksame Gewinnausschüttung.

auf die Aktionäre entfallender Anteil am Bilanzgewinn der Aktiengesellschaft. Der Bilanzgewinn ist der Teil des Reingewinns (Jahresüberschusses), der nach Ausgleich eines Verlustvortrages und nach Einstellungen in die gesetzliche Rücklage und in die anderen Gewinnrücklagen (§58 AktG) verbleibt. Dividenden dürfen zwar nur aus dem Bilanzgewinn verteilt werden, jedoch kann dieser durch Auflösung von Gewinnrücklagen (nicht der gesetzlichen Rücklage), die aus dem Jahresüberschuss früherer Perioden gebildet wurden, erhöht werden. Die Anteile der Aktionäre am Gewinn bestimmen sich grundsätzlich nach dem Verhältnis der Aktiennennbeträge (§ 60 Abs. 1 AktG); die Satzung kann jedoch eine andere Art der Gewinnverteilung bestimmen. So kann durch die Satzung bestimmten Aktien ein Dividendenvorzug eingeräumt werden, der z.B. in einem prioritätischen oder einem kumulativen Dividendenanspruch besteht (Vorzugsaktien). Der Anspruch auf die Auszahlung der Dividende entsteht mit dem Beschluss der Hauptversammlung über die Gewinnverwendung (§ 174 AktG).

Anspruch des   Aktionärs auf Teilhabe am Bilanzgewinn der   Aktiengesellschaft, entweder gerich­tet auf Zahlung der Bardividende oder auf Ausschüttung der Sachdividende. Er entsteht mit dem Ge­winnverwendungsbeschluss der   Hauptversammlung. Die Dividende unterliegt der   Einkommens­teuer.

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