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Dividende
Gewinnanteil (Gewinn) je – Aktie einer Aktiengesellschaft, der an den Aktionär ausgeschüttet wird.
Aktionäre (Besitzer von Aktien) erhalten für die Bereitstellung von Eigenkapital eine erfolgsabhängige Entlohnung je Aktie, die Dividende. Die Höhe der Dividende hängt von dem festgestellten, verteilbaren Gewinn, dem Beschluss der Hauptversammlung über die Gewinnverwendung und von der Anzahl der zu bedienenden Aktien ab.
Gewinnanteil der Aktionäre, dessen Höhe (in v. H. des Nennbetrages oder in DM pro Aktie) im Rahmen der Hauptversammlung festgelegt wird. Im Regelfall vollzieht sich die Abstimmung auf Basis eines Vorschlags, der durch Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung unterbreitet wird. Hierbei müssen statuarisch festgelegte Gewinnverteilungsformen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere im Fall der Vorzugsaktien. Die Dividendenhöhe ist generell abhängig von der Ertragskraft, Konjunkturlage und Dividendenpolitik der Unternehmung. Der Dividendenanspruch erlischt nach vier Jahren. Die Dividendenzahlung erfolgt gegen Einreichung des Coupons. Eine Dividendenverteilung ist nicht nur in bar (Bardividende), sondern auch in Wertpapieren bzw. Aktien ( Stockdividende) möglich. In Deutschland ist jährliche Dividendenzahlung üblich, in den USA vierteljährliche Zahlung ( Abschlagsdividende).
Die Dividende im engeren Sinn ist der dem Aktionär zustehende Gewinnanteil einer Aktie. Im weiteren Sinne ist sie die Gewinnausschüttung der Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter.
(engl. dividend) Die Dividende ist der an die Aktionäre (Aktie) ausgeschüttete Anteil am Bilanzgewinn einer Aktiengesellschaft (Gewinnausschüttung). Der Bilanzgewinn ist der Teil des p Jahresüberschusses, der nach Ausgleich eines Verlustvortrages und nach Einstellungen in die gesetzliche Rücklage und andere Gewinnrücklagen verbleibt. Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des Bilanzgewinns und somit über die Dividendenhöhe (§ 176 Aktiengesetz [AktG] ).
Teil des Gewinns einer Aktiengesellschaft, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Dividendenzahlung wird von der AG als Bardividende angegeben. Grundlage für die Dividendenzahlung ist der in der Bilanz ausgewiesene Bilanzgewinn, der regelmäßig aus dem Jahresüberschuss, manchmal aber auch aus Gewinnrücklagen stammt.
Der dem Aktionär zustehende Gewinnanteil einer Aktie. Vgl. Abschlagsdividende, Überdividende, Stockdividende.
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