A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Dokumentationsfunktion des Jahresabschlusses
Ein Hauptzweck der
Buchführung
ist die
Dokumentation
der
Geschäftsvorfälle
. Die von der
Geschäftstätigkeit
ausgelösten
Geld
und Güterbewegungen werden lückenlos und m wesentlichen n zeitlicher
Reihenfolge
erfaßt und
systematisch
geordnet. Die
Verarbeitung
in der
Buchführung
und die Beachtung der
Aufbewahrungsfrist
en (§ 44
HGB
) bewahren sie vor dem
Vergessen
. Darüber hinaus
soll
en die Aufzeichnungen über die
Geschäftsvorfälle
in Konfliktfällen zwischen der
Unternehmung
einerseits und
Gläubigern
,
Gesellschafter
n,
Kunden
,
Arbeitnehmer
n und dem
Fiskus
andererseits als Beweismittel dienen. Ihre Beweiskraft wird jedoch nur anerkannt, wenn der gesamte
Inhalt
der Buch;
haltung
durch regelmäßige Jahresabschlüsse gegen
nachträglich
e Ändemngen geschützt wurde (vgl. Stützel, ZfB 1966,
S
. 786); bewirken doch solche regelmäßigen Abschlüsse, daß (1) die Richtigkeit des
Jahresabschluss
es von sachverständigen Dritten anihand der einbezogenen BuchhalItungsunterlagen überprüft werden jkann und (2)
nachträglich
e Verändeyitngen der Buchhaltungsunterlagen e
Veränderung
der Zahlen des
Jahresabschluss
es nicht möglich sind. Aufzeichnungs,
Jahresabschluß
und
Aufbewahrungspflicht
en bilden ein
System
zur Wahrung der Rechtssicherheit im kaufmännischen
Bereich
.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Dogs
Dokumentationsprozeß
Weitere Begriffe :
Schiffspfandbriefbanken
Rechenschaftsvorschriften
Absatzpotenzial
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum