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Dokumente
Wertpapiere und andere Urkunden, die der ordnungsmäßigen Abwicklung von Verträgen zwischen Außenhandelspartnern dienen. Sie können den Versand der Waren, die Versicherung auf dem Transport und die kontraktgerechte Art der Ware nachweisen. Regelmäßig wird mit der Übergabe der Dokumente „Zug-um-Zug“ die grundsätzliche Zahlungspflicht des Käufers ausgelöst. Waren-und Transportdokumente können folgende Funktionen erfüllen:
Tradition, d.h. Übergabe des Eigentums. Man bezeichnet die Dokumente mit dieser Funktion, nämlich das Konnossement, den Ladeschein und den Orderlagerschein, als Warenwertpapiere.
Legitimation: Das Dokument berechtigt den Beförderer zur Auslieferung an den Vorleger.
Disposition: Das Dokument ist Voraussetzung, damit der Absender nachträglich über die Ware verfügen kann, z.B. mit dem Frachtbriefdoppe. Vertragsnachweis: Das Dokument bescheinigt, dass ein Transportvertrag abgeschlossen worden ist. Zu den im Überseeverkehr gängigsten Transportdokumenten gehört das Konnossement. Der Versicherungsschein (Versicherungspolice bzw. -Zertifikat) bescheinigt die ausreichende Versicherung. Der Versicherer ist nur gegen Vorlage der Police zur Zahlung verpflichtet. Die Handelsrechnung beschreibt die Vertragspartner, die Ware, den Preis und die Lieferungsbedingungen. Ein Ursprungszeugnis bescheinigt den Ort bzw. das Land, aus dem die Ware stammt. Es soll sichern, dass die mit dem Ursprungsland vereinbarten handelspolitischen Abkommen angewendet werden können.
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