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Doppelbesteuerung
liegt zugrunde, wenn mehrere selbständige Staaten aufgrund desselben Steuertatbestandes dieselben Steuerpflichtigen für den gleichen Zeitraum zu einer gleichartigen Steuer heranziehen.
Ein Beispiel hierfür ist die Besteuerung des Einkommens in den Vereinigten Staaten von Amerika durch die (einheitliche) Bundeseinkommensteuer und zusätzlich durch unterschiedliche kommunale Einkommensteuern. In Deutschland gab es bis zum Jahre 1977 eine Doppelbesteuerung von Dividenden durch die von der ausschüttenden Kapitalgesellschaft zu zahlende Körperschaftsteuer und die nochmalige Versteuerung dieser Dividenden im Rahmen der Einkommensteuer des Empfängers. Diese Doppelbesteuerung im wirtschaftlichen Sinne wurde durch die Reform der Körperschaftsteuer (1977) abgeschafft.
Entsteht dadurch, dass ein Steuerpflichtiger im Land A der unbeschränkten Steuerpflicht und gleichzeitig im Land B der beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Beispiel: Frau Christ wohnt in Deutschland und unterhält in Frankreich einen Friseursalon, der einen Jahresgewinn von 60.000 € erbringt. Ihre inländischen Einkünfte betragen 200.000 E. Sie ist in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, also auch mit den Einkünfte n aus dem Friseursalon in Frankreich, und in Frankreich beschränkt einkommensteuerpflichtig lediglich mit den Einkünften aus dem Friseursalon. Um die Doppelbesteuerung dieses Gewinns von 60.000 € zu vermeiden bzw. zu verringern, hat die Bundesrepublik Deutschland mit den meisten Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. In der Regel erhält der Staat, in dem die Einkünfte erzielt werden, das volle Besteuerungsrecht (im Beispiel Frankreich). Im Wohnsitzstaat (hier Deutschland) werden die entsprechenden Einkünfte entweder freigestellt, oder es werden die bereits gezahlten Steuern angerechnet. Mit der Freistellung ist in der Regel der Progressionsvorbehalt verbunden. Das bedeutet, dass sich bei Frau Christ für ihre deutschen Einkünfte von 200.000 € ein Steuersatz ergibt, der bei Einkünften von 260.000 vorgesehen ist.
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