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Doppelgesellschaft

Besteht aus zwei rechtlich selbstständigen Gesellschaften, typischerweise aus einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft. Denkbar ist z.B. eine Betriebsaufspaltung, bei der eine Kapitalgesellschaft die Erstellung und den Verkauf der betrieblichen Leistungen übernimmt (Betriebsgesellschaft), während Produktionsmittel und Betriebseinrichtungen, also das Anlagevermögen, von einer Personengesellschaft gehalten werden (Besitzgesellschaft), die diese wiederum an die Kapitalgesellschaft verpachtet. Dies kann zu Vorteilen bei den Haftungsverhältnissen führen, weil die operativen Risiken von der Kapitalgesellschaft getragen werden, die Vermögenswerte aber bei der Personengesellschaft verbleiben. Auch steuerliche Erwägungen können ein Motiv für die Bildung einer Doppelgesellschaft sein; z.B. wenn durch die Ansiedlung der Gesellschaft
en in unterschiedlichen Ländern Gewinnverlagerungen möglich werden, die zur Ausnutzung internationaler Steuerunterschiede führen.

Eine Doppelgesellschaft ist die Verbindung einer Personengesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft. Doppelgesellschaften entstehen durch Betriebsaufspaltung, wobei die echte und die unechte Betriebsaufspaltung unterschieden wird. Die echte Betriebsaufspaltung entsteht durch Aufspaltung einer Unternehmung. Die unechte Betriebsaufspaltung geschieht durch Gründung zweier Unternehmungen. Bei Doppelgesellschaften besteht in der Regel Gesellschafteridentität. Die Doppelgesellschaft soll dazu dienen, bestimmte Funktionen von der einen auf die andere Gesellschaft zu verlagern. Die beiden wichtigsten Formen der Doppelgesellschaften sind die Besitzpersonengesellschaft und Betriebskapitalgesellschaft sowie die Produktionspersonengesellschaft und die Vertriebskapitalgesellschaft.

Durch die Doppelgesellschaft sollen die Vorteile der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft, ähnlich wie bei der GmbH & Co KG, verbunden werden. Die wichtigsten Motive sind, den Gewinn zu verlagern und damit die Besteuerung zu verringern, den Gewinn zu vermindern, die Risiken zu streuen, die gesetzliche Mitbestimmung zu umgehen.

Betriebswirtschaftlicher Begriff für eine Unternehmung, die ihre Ziele von zwei nebeneinander bestehenden, rechtlich selbständigen Gesellschaften verwirklichen läßt. Eine D. entsteht in der Regel durch AufteiDoppik lung einer bereits bestehenden Ge sellschaft in zwei rechtlich selbstän dige Gesellschaften unter Beibehal tung der einheitlichen wirtschaftli chen Zielsetzung (Betriebsaufspal tung). Sie kann aber auch durch spätere Gründung einer zweiten, die Funktionen der ersten ergänzenden Gesellschaft oder von vornherein durch Gründung zweier sich ergän zender Gesellschaften geschaffen werden.

 

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