Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Doppik

ist die besondere Vorgehensweise im Rahmen der Finanzbuchhaltung, den Periodenerfolg auf zwei Wegen zu ermitteln: einmal durch die Bilanz und zum anderen mit Hilfe der Gewinn-und Verlustrechnung durch Zusammenfassen und Saldieren von Aufwendungen und Erträgen. Durch die Verbuchung sämtlicher Geschäftsvorfälle auf den Konten mit den Soll- und Habenbuchungen ergibt sich letztlich zwingend dasselbe Ergebnis in der Bilanz und in der G+V-Rechnung.

(engl. dual aspect) Doppik ist die Kurzbezeichnung für das Prinzip der doppelten Verbuchung (p Buchung) von Wertbewegungen als Folge von Handelsgeschäften oder Bewertungsvorgängen im Rahmen der kaufmännischen Buchführung.

Kurzbezeichnung für das System der kaufmännischen doppelten Buchführung. Danach löst jeder Geschäftsfall eine Veränderung auf zwei Konten aus. Der Erfolg eines Unternehmens kann ebenfalls auf doppelte Weise ermittelt werden, einmal durch Vergleich des Eigenkapitals zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres und zum anderen durch die Ergebnisrechnung (Gewinn- und -Verlust-Rechnung).

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Doppelwährungssystem
Dosierung

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Det Norske Veritas IASB Collico
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum