Die Finanzierung des Dualen Systems erfolgt über die Lizenzentgelteinnahmen für den „Grünen Punkt“ (Label auf den jeweiligen Verpackungen). Mit Erwerb
einer Lizenz können die Lizenznehmer die Verpackungen über das Duale System stofflich verwerten lassen. Nimmt ein Unternehmen nicht am Dualen System teil, so hat es seine Verpakkungen selbst zu verwerten.
Die Verpackungsverordnung schreibt hierzu detaillierte Verwertungsquoten vor. Zur Prüfung der stofflichen Verwertung der aussortierten Verpackungen sind den Abfallbehörden der Länder nachprüfbare Beweise vorzulegen. Werden die festgelegten Erfassungs- und Sortierungsquoten sowie die Verwertungsnachweise vom Dualen System nicht erfüllt, hat die Verwertung durch das einzelne Unternehmen zu erfolgen.