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Durchlaufende Posten

Beträge, die vom Unternehmen einbehalten werden, um sie anschließend an Dritte abzuführen. Typische Beispiele sind die vom Unternehmen einbehaltene Lohnsteuer und Kirchensteuer sowie die einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer, die vom Unternehmen an das Finanzamt bzw. die Sozialversicherungsträger abgeführt werden. Die Umsatzsteuer stellt einen durchlaufenden Posten ohne Aufwandscharakter dar, da sie beim Verkauf dem Warenwert zugeschlagen und somit vom Kunden bezahlt wird. Bei der Berechnung der sog. Zahllast an das Finanzamt darf die vom Unternehmen beim Bezug der Leistungen bezahlte Vorsteuer mit der Umsatzsteuer verrechnet werden.

 

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