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Durchlaufende Posten
Beträge, die vom
Unternehmen
einbehalten werden, um sie anschließend an Dritte abzuführen. Typische Beispiele sind die vom
Unternehmen
einbehaltene
Lohnsteuer
und
Kirchensteuer
sowie die einbehaltenen
Sozialversicherungsbeiträge
der
Arbeitnehmer
, die vom
Unternehmen
an das
Finanzamt
bzw. die
Sozialversicherungsträger
abgeführt werden. Die
Umsatzsteuer
stellt einen durchlaufenden
Posten
ohne Aufwandscharakter dar, da sie beim
Verkauf
dem Warenwert zugeschlagen und somit vom
Kunden
bezahlt
wird. Bei der
Berechnung
der sog.
Zahllast
an das
Finanzamt
darf die vom
Unternehmen
beim Bezug der
Leistungen
bezahlt
e
Vorsteuer
mit der
Umsatzsteuer
verrechnet werden.
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