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ECU-Anleihen

In ECU denominierte Anleihen, die 1981 erstmals emittiert wurden. Das Gesamtanleihevolumen wurde Ende 1985 auf 18 Mrd. ECU beziffert und verteilte sich auf insgesamt 256 Emissionen. Die Stückelung beträgt mindestens 1000 ECU. Die Verzinsung der ECU-Anleihen entspricht in etwa dem gewogenen Durchschnitt aller Kapitalmarktzinsen der im ECU-Währungskorb enthaltenen Währungen.
ECU-Anleihen werden sowohl als Festzinsanleihen (Straight Bonds) als auch als Zerobonds, Floating Rate Notes, Optionsanleihen und Wandelanleihen emittiert.
Der Erwerb von ECU-Anleihen durch Inländer wird durch die Deutsche Bundesbank gestattet, obwohl die ECU von der Bundesbank nicht als Währung, sondern als Rechnungseinheit betrachtet wird.
Indexierte DM-Verbindlichkeiten unterliegen gem. § 3 Währungsgesetz der Genehmigungspflicht durch die Deutsche Bundesbank. Insofern ist die Emission von ECU-Anleihen durch inländische Banken nicht gestattet.

 

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