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Effekten

Sammelbegriff für fungible Wertpapiere, z. B. Anleihen und Aktien.

Sammelbezeichnung für vertretbare Wertpapiere mit einem Ertragsanspruch. Vertretbar sind Wertpapiere, die nach allgemeinen Merkmalen wie Gattung, Stückzahl oder Nennwert bestimmt werden. Damit werden sie börsenfähig. Typisch für Effekten ist es, dass sie der Kapitalanlage dienen, d.h. ein grundsätzlicher Ertragsanspruch mit ihnen verbunden ist. Zu den Effekten gehören Aktien, Anleihen und Anteile an Investmentfonds, nicht aber die Wertpapiere Banknoten, Wechsel oder Schecks.

sind Wertpapiere, die frei handelbar und zur Kapitalanlage geeignet sind, wie Aktien, Anleihen, Pfandbriefe, Kuxe usw. Wechsel, Schecks, Banknoten u.a. sind keine Effekten.

Fungible, d. h. an der Börse handelbare Wertpapiere
bezeichnet man auch als Effekten (Fungibilität, Effektenbörse).

sind Wertpapiere, die als Objekt der Kapitalanlage Forderungs und Anteilsrechte verbriefen (z. B. Aktien, Obligationen, Pfandbriefe, Kuxe, Zinsscheine u. a. m.), übereinen unbedingten oder bedingtenAnspruch auf Ertrag verfügen (womitBanknoten, Wechsel, Schecks und vergleichbare Geldpapiere ausgeschlossen sind) und sich innerhalb einer Effektenaii durch gegenseitigeVertretbarkeit (Fungibilität) auszeichnen. Nach der Übertragung derE. sind zu unterscheiden: Inhaberpapiere, deren Besitz für alle mit demWertpapier im Zusammenhang stehenden Rechte (Zins, Dividendenzahlungen usw.) legitimiert; Namenspapiere, die nur durch Umschreibung oder Zession übertragbar sind und Orderpapiere, diedurch Indossament andere Personen als Leistungsempfänger bezeichnen. Nach der Art des Anspruchs aufErtrag sind Gläubiger und Teilhaberpapiere zu unterscheiden, wobeiCharakteristikum der Gläubigerpapiere (Pfandbriefe, Obligationen) dieGewährung eines von der wirtschaftlichen Lage des Emittenten unabhängigen, zumeist festen Zinsertrages ist, während Teilhaberpapiere (Aktien, Kuxe u. a. m.) lediglich einen bedingteren Anspruch auf Ertrag (Dividende) beinhalten.

 

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