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Effektengeschäft

Bankgeschäfte

Auch: Wertpapiergeschäft. Nach § 1 KWG die Anschaffung und die Veräusserung von Wertpapieren für andere, also das Effektenkommissionsgeschäft. Bankwirtschaftlich verwendet weiter gefasst: neben Emission von Wertpapieren eine Reihe weiterer Aktivitäten. Im Rahmen der Bankgeschäfte nimmt das Effektengeschäft vor allem bei den Geschäftsbanken eine bedeutende Stellung ein. Dies gilt sowohl für Geschäfte mit Aktien als auch besonders für solche mit festverzinslichen Wertpapieren.

Kommissionsgeschäft.

 

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