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Effektengeschäft
Bankgeschäfte
Auch:
Wertpapiergeschäft
. Nach § 1
KWG
die
Anschaffung
und die Veräusserung von
Wertpapiere
n für andere, also das
Effektenkommissionsgeschäft
. Bankwirtschaftlich verwendet weiter gefasst: neben
Emission
von
Wertpapiere
n eine Reihe weiterer
Aktivitäten
. Im Rahmen der
Bankgeschäfte
nimmt das Effektengeschäft vor allem bei den
Geschäftsbanken
eine bedeutende
Stellung
ein. Dies gilt sowohl für
Geschäfte
mit
Aktien
als auch besonders für solche mit
festverzinslichen Wertpapiere
n.
Kommissionsgeschäft
.
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