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Effektivität
Untersucht das Verwaltungshandeln im Hinblick auf seine Wirksamkeit. Im Vordergrund steht, was getan wird, ohne dabei ausdrücklich auf die Art und Weise einzugehen, wie die angestrebten Ziele erreicht werden. Damit verfolgt die Effektivitätsbeurteilung eine auf das grundsätzliche Handeln ausgerichtete und damit eher langfristige Perspektive. Oder anders formuliert: Effektivität heißt, die richtigen Dinge tun.
Die Effektivität („do the right things“) wird durch eine Relation aus aktuellem und erwünschtem Output erfasst und stellt eine Leitlinie für langfristiges Handeln dar. Sie ist ein Globalmaß, um die Eignung eines Instrumentes zur Zielerreichung festzulegen.
bezeichnet lediglich die Wirksamkeit einer Maßnahme. Im Gegensatz zur Effizienz werden Wirtschaftlichkeitsüberlegungen hierbei nicht angestellt. Beispiel: Ziel ist der Bau eines Überschall-Passagierflugzeugs; erreicht das Flugzeug nach Fertigstellung Überschallgeschwindigkeit, so ist es effektiv. (Betrachtet man die Wirtschaftlichkeit dieses Flugzeugs und stellt fest, daß es überdurchschnittlich viel Treibstoff verbraucht, so ist es zwar noch immer effektiv, jedoch wenig effizient.)
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