EFTA

(European Free Trade Association), Europäische Freihandelszone. Lockere Freihandelszone von nicht der EWG angehörenden westeuropäischen Staaten (Grossbritannien u. Nordirland, Norwegen, Schweden, Dänemark, Schweiz, Österreich, Portugal), wurde wegen der Bemühungen ihres wichtigsten Staates, Grossbritannien, um Beitritt zur EWG praktisch weitgehend stillgelegt. Ein wichtiges Problem des eventuellen EWG-Anschlusses ist, wie weit sich die neutralen EFTA-Staaten Schweden, Österreich und Schweiz beteiligen könnten.

([F.] European Free Trade Association, Europäische Freihandelszone) ist die am 4. 1. 1960 gegründete Wirtschaftszone mehrerer europäischer Staaten, deren praktische Bedeutung wegen des Eintritts vieler Mitglieder (Dänemark, Großbritannien, Portugal, Österreich, Schweden, Finnland) in die Europäische Gemeinschaft (Europäische Union) bzw. den Europäischen Wirtschaftsraum eher gering blieb (1995 Norwegen, Island, Schweiz, Liechtenstein). Leitungsgremium ist ein Rat. Seit 1.1. 1994 gibt es einen besonderen Gerichtshof der E., der seit 1. 9. 1996 in Luxemburg ansässig ist und sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes o- rientiert.

ist die Kurzbezeichnung für die am 4. 1. 1960 von den damals nicht der EG angehörenden Staaten Großbritannien, Dänemark, Schweden, Österreich und Portugal sowie Norwegen und der Schweiz gegründeten European Free Trade Association (vgl. BGBl. d. Rep. Österreich S. 893); beigetreten ist Island; assoziiert ist Liechtenstein und war bis zu seinem Beitritt zur EG Finnland. Ihre Ziele sind die fortwährende Ausweitung der wirtschaftlichen Tätigkeit, Vollbeschäftigung, Steigerung der Produktivität und finanziellen Stabilität in den Mitgliedstaaten, die Gewährleistung gerechter Wettbewerbsbedingungen im Handel zwischen den Mitgliedstaaten, die gleichmäßige Versorgung mit Rohstoffen sowie die Ausweitung des Welthandels und die Beseitigung aller Handelshemmnisse. Der Verwirklichung dieser Ziele dient die Errichtung der Freihandelszone durch schrittweise Beseitigung der Ein- und Ausführzölle und Abschaffung mengenmäßiger Handelsbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten. Anders als bei der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist weder ein gemeinsamer Außenzolltarif noch politischer Zusammenschluss vorgesehen. Zwischen EFTA und EG besteht ein Freihandelsabkommen. Wegen der geplanten engeren Zusammenarbeit zwischen EFTA, der inzwischen nur noch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz angehören, und EG s. Europäischer Wirtschaftsraum.




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