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Eidesstattliche

Versicherung (auch eidesstattliche Erklärung genannt) ist eine Form der Beteuerung der Richtigkeit einer Erklärung. Sie ist schwächer als der Eid. Eidesstattliche Versicherung findet z.B. Anwendung bei der Glaubhaftmachung (nicht zum Beweis) einer Parteienbehauptung im Verfahren zur Erlangung einer Einstweiligen Verfügung.

 

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